Ausschreibung 1093723: LP123

Publiziert am: 9. September 2019

armasuisse Immobilien Facility Management Mitte

Die Leistungen, welche das Koordinationsbüro FM Mitte zu erbringen hat, können in verschiedenen Modulen zusammengefasst und wie folgt beschrieben werden:

Modul 0: Koordination
Modul 1: GEP-Planung
Modul 2: IB-Aufbau
Modul 3: Ver- und Entsorgungskonzept
Modul 4: IH-Planung
Modul 5: Nachführung
Modul 6: Diverses


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Leistungen sind am Sitz des Beauftragten sowie am Sitz des Auftraggebers in Bern und für Abklärungen und Begehungen vor Ort am Objekt zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. September 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

2. Oktober 2019 Frist für Fragen

Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 02.10.2019 zu stellen.
Die Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum simap.ch eingesehen werden.

21. Oktober 2019 Abgabetermin 00:00

a) Bei Einreichung auf dem Postweg
Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Poststempel 21.10.2019, A-Post) übergeben werden.

b) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Der Anbieter hat sich unter Angabe des Titels (vgl. Ziff. 1.2) an der Arealloge anzumelden. Er wird anschliessend an das Rampenma-nagement weitergeleitet. Die Abgabe hat spätestens bis zur oben genannten Frist bis 15.30 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von 08.30 bis 16.00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung.

c) Bei Abgabe an die diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur oben genannten Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP123 Koordinationsbüro FMM. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht aufgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

24. Oktober 2019 Offertöffnung

a) Bei Einreichung auf dem Postweg
Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Poststempel 21.10.2019, A-Post) übergeben werden.

b) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Der Anbieter hat sich unter Angabe des Titels (vgl. Ziff. 1.2) an der Arealloge anzumelden. Er wird anschliessend an das Rampenma-nagement weitergeleitet. Die Abgabe hat spätestens bis zur oben genannten Frist bis 15.30 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von 08.30 bis 16.00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung.

c) Bei Abgabe an die diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur oben genannten Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP123 Koordinationsbüro FMM. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht aufgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

1. Februar 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften (einfache Gesellschaft) aus maximal zwei Firmen sind zugelassen. Eine Firma muss als federführend bezeichnet werden. Diese gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Firmen in Federführung.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

E1 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.

E2 Personensicherheitsprüfung
Der Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie weitere am Projekt beteiligte Mitarbeiter müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. eine Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.

E3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss einen Projektleiter, dessen Stellvertreter und einen Hauptsachbearbeiter sowie weitere Mitarbeitende beistellen können. Der Projektleiter als direkte Hauptansprechperson übernimmt die Funktion Mandatsleiter. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss der Projektleiter von der federführenden Firma gestellt werden.

E4 Personenbezogene Leistungserbringung
Die angegebenen Leistungsanteile für den vorgesehenen Projektleiter von 1'500 Stunden/Jahr, Projektleiter Stv. von 1'400 Stunden/Jahr und Hauptsachbearbeiter von 1'300 Stunden/Jahr sind personenbezogen und vom Anbieter für die Auftragserfüllung zu garantieren.

E5 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Teil B festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E6 Sprachkenntnisse
Der Anbieter bestätigt, dass der vorgesehene Projektleiter, Projektleiter Stv. sowie Hauptsachbearbeiter über Deutschkenntnisse (Wort und Schrift) gemäss Zertifizierungslevel C2 oder Muttersprache verfügen.

E7 Firmenreferenzen
Der Anbieter muss Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern, insbesondere in den Bereichen
- Projektmanagement, Projektführung, Controlling
- Facility Management, Beschaffungs- und Vertragsmanagement
- Ver- und Entsorgungskonzepte, Genereller Entwässerungsplan, Leitungs- oder Werkleitungskataster
nachweisen können.

E8 IT-Kompatibilität
Der Anbieter muss die IT-Kompatibilität nachweisen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse Immobilien Facility Management Mitte
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1093723 LP123