Ausschreibung 1091515: Schulhaus Dorf, FP HLKK
Publiziert am: 22. August 2019
Gemeinde Binningen
Siehe Dokument "190816 Submission HLKK-Ingenieur.docx" und Anhänge.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemeinde Binningen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
22. August 2019 | Publikationsdatum | |
22. August 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
6. September 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
13. September 2019 | Frist für Fragen | Sind schriftlich, eintreffend bis spätestens 13.09.2019, zu richten an: jean-luc.pochon@binningen.bl.ch |
1. Oktober 2019 | Abgabetermin 14:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der Aufschrift "SUBMISSION Schulhaus Dorf, HLKK" fristgerecht einzureichen. |
1. Oktober 2019 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der Aufschrift "SUBMISSION Schulhaus Dorf, HLKK" fristgerecht einzureichen. |
1. November 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Juli 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | Preis |
35 | Präsentation der Schlüsselperson und Referenzen |
35 | Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
Nicht erlaubt.
Vollständiges und fristgerecht eingereichtes Angebot.
Nachweis über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Gleichstellung sowie Integrität durch die Anbieterin / den Anbieter.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Keine.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Hauptstrasse 36
4102 Binningen
Telefon: 061 425 53 00
E-Mail-Adresse:
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