Ausschreibung 1090645: 430-700307 Eniwa GP-Submission
Publiziert am: 23. August 2019
Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau und Eniwa AG, 5033 Buchs
Das Vorhaben beinhaltet die energetische Sanierung der Gebäudehülle, den Ersatz der Haustechnikanlagen sowie einen neuen Innenausbau. Das Gebäude dient nach dem Umbau als Gerichtsgebäude für vier verschiedene Gerichtsorganisationen. Die bearbeitete Grundrissfläche beträgt rund 5'000m2. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekte gegliedert. Das Teilprojekt 1 "Gebäudehülle", wird durch die Eniwa AG vertreten, das Teilprojekt 2 "Mieterausbau", durch den Kanton Aargau. Ein detailliertes Schnittstellenpapier wird in der zweiten Phase (Honorarsubmission) abgegeben.
Die Vergabe erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot beider Teilprojekte zusammengefasst, wobei für jedes Teilprojekt mit der entsprechenden Bauherrschaft ein separater Generalplanervertrag abgeschlossen wird.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
5000 Aarau |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. August 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
None | Frist für Fragen | None |
20. September 2019 | Abgabetermin 00:00 | None |
23. September 2019 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellistrasse 67, Postfach 2531
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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