Ausschreibung 1087429: Sissach - ARA Ergolz 1 Erweiterung und Sanierung, Ingenieurauftrag
Publiziert am: 25. Juli 2019
Amt für Industrielle Betriebe
Schlamm und Abluftbehandlung
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Am Domizil des Beauftragten sowie in Sissach |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. Juli 2019 | Publikationsdatum | |
25. Juli 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
14. August 2019 | Frist für Fragen | Sind mit der Aufschrift "Sissach ARA Ergolz 1, Erweiterung und Sanierung ,Ingenieurauftrag" schriftlich zu richten an: Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, CH-4410 Liestal, E-Mail zbs-fragen@bl.ch |
10. September 2019 | Abgabetermin 10:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "Sissach ARA Ergolz 1, Erweiterung und Sanierung ,Ingenieurauftrag" an die Bau- und Umweltschutzdirektion, Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal fristgerecht einzureichen. |
10. September 2019 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "Sissach ARA Ergolz 1, Erweiterung und Sanierung ,Ingenieurauftrag" an die Bau- und Umweltschutzdirektion, Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal fristgerecht einzureichen. |
1. November 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
erlaubt
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen, nach ihrer Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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