Ausschreibung 1087215: Erneuerung Waldenburgerbahn: Beweissicherung
Publiziert am: 19. Dezember 2019
BLT Baselland Transport AG
Im Projektperimeter zwischen Liestal und Waldenburg sind Beweissicherungsmassnahmen an Liegenschaften und Strassen im Einflussbereich der Baumassnahme "Erneuerung Waldenburgerbahn" durchzuführen.
Weiterhin sind Lärmmessungen durchzuführen.
Der detaillierte Beschrieb ist den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Dienstleistung ist im Projektperimeter zwischen dem Bahnhof Liestal und der Gemeinde Waldenburg zu erbringen. Dieser Abschnitt beinhaltet die Gemeinden Liestal, Bubendorf, Hölstein, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Dezember 2019 | Publikationsdatum | |
19. Dezember 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
10. Januar 2020 | Frist für Fragen | Sind ausschliesslich schriftlich, eintreffend bis spätestens 10.01.2020, zu richten an: BLT Baselland Transport AG, Grenzweg 1, CH-4104 Oberwil E-Mail bjoern.thomsen@rapp.ch oder auf simap.ch / Fragen |
13. Februar 2020 | Abgabetermin 10:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen und der Aufschrift " Erneuerung Waldenburgerbahn: Vergabeverfahren Beweissicherung "NICHT ÖFFNEN" an die BLT Baselland Transport AG, Grenzweg 1, CH-4104 Oberwil fristgerecht einzureichen. |
13. Februar 2020 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen und der Aufschrift " Erneuerung Waldenburgerbahn: Vergabeverfahren Beweissicherung "NICHT ÖFFNEN" an die BLT Baselland Transport AG, Grenzweg 1, CH-4104 Oberwil fristgerecht einzureichen. |
30. März 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
erlaubt
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Grenzweg 1
4104 Oberwil
E-Mail-Adresse:
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