Ausschreibung 1084929: Bhf. Winterthur Grüze: Behindertengerechter Umbau
Publiziert am: 19. Juli 2019
SBB Bauprojekte
Behindertengerechter Umbau Publikumsanlagen und Fahrbahnerneuerung (Basisprojekt): - Beim Hauptzugang wird die bestehende Treppe zurückgebaut. Der Bahnzugang erfolgt neu über eine Wenderampe und Treppe. Rückbau Aufnahmegebäude und Überdachung Hauptzugang (Option):
- Die bestehende PU wird zurückgebaut und durch eine neue Standard-PU ersetzt. Die Lage und Tiefe der PU wird geometrisch optimiert.
- Auf den beiden Mittelperrons 4/5 und 6/7 werden alle vier Treppen zurückgebaut und jeweils durch eine neue Treppe und eine gerade Rampe ersetzt.
- Das bestehende Mittelperron 6/7 hat die Perronhöhe P25 und eine Länge von 270 m. Es wird barrierefrei auf P55 ausgebildet.
- Beim Nebenzugang wird die bestehende Treppe zurückgebaut und durch eine neue gebogene Rampe ersetzt
- Fahrbahnerneuerung der Gleise 6 und 7.
- Anpassung und Neubau der Gleisentwässerung sowie Anpassung der Dachentwässerung.
- Abbruch Aufnahmegebäude
- Überdachung des Hauptzugangs und der Veloabstellplätze.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bhf. Winterthur Grüze |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Juli 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden. |
2. August 2019 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
9. September 2019 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
12. September 2019 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
2. Dezember 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung
einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der
Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei einer Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung.
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit
(d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%).
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK1:
1 Projektreferenz der letzten 15 Jahre Bausumme >20 MCHF im Bahninfrastrukturbau mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung über die Projektierungs- und Realisierungsphase (SIA-Teilphasen 32 – 53) für jede der folgenden Sparten:
Nachweis 1.1: Ingenieurbau (Tiefbau + Tragkonstruktion)
Nachweis 1.2: Bahntechnik
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
EK2:
Nachweis 2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en)
EK3:
Nachweis 3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem
Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbefassung:
Die Firma Grünenfelder + Keller Winterthur AG hat die Objektstudie in CH-8400 Winterthur erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen: Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma endet am 30.08.2019. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma Grünenfelder + Keller Winterthur AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
Begehungen:
Es findet keine Begehung statt.
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten
Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und
können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere
die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch
verfügbar.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen
und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Vulkanplatz 11, Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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