Ausschreibung 1083323: Untersuchung von Trinkwasserproben
Publiziert am: 24. Juni 2019
armasuisse
Die LBA ist verpflichtet in ihrem Anlagenportefeuille jährlich Trink- und Heizungswasserproben durchzuführen. Der Grund für kontaminiertes Trink-, Dusch- und Heizungswasser ist oft die Nichtnutzung der Leitungen über einen längeren Zeitraum. Dadurch kann sich das in den Leitungen befindliche Wasser erwärmen und mit Krankheitserregern verseucht werden. Um diese Gefahren auf ein Minimum zu reduzieren, sind Eigentümer von öffentlichen Gebäuden verpflichtet, so auch die LBA, bakteriologische, chemische und Legionellen – Beprobungen durchzuführen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
24. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
30. Juli 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
9. August 2019 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
12. August 2019 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 Lieferantenselbstdeklaration
E3 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5 Der Anbieter ist einverstanden, sich dem Geheim-schutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden.
Gilt für Unternehmen und Personen.
E6 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens.
E7 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Qualitätsmanagement usw. für den Fall der Auftragserteilung.
E8 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E9 Der Anbieter bestätigt, die Akzeptanz der AGB für Dienstleistungsaufträge.
E10 Der Anbieter verfügt über ausreichend Kapazität, Fähigkeiten und Personalressourcen, um die Leistung gemäss Leistungsbeschrieb erbringen zu können. Er setzt dazu einen projektverantwortlichen Mitarbeiter (m/f), sowie einen Stellvertreter (m/f) ein.
E11 Der Anbieter bestätigt, dass er seit mindestens 5 (ab 2014) Jahren in Bereich der Laboranalyse erfolgreich tätig ist. Er weist diese Erfahrung mittels Referenzen von 2 verschiedenen Projekten nach. Die Referenzen müssen in der Komplexität und im Umfang mit dem ausgeschriebenen Mandat vergleichbar sein, dies umfasst insbesondere die Leistung "Analyse von Wasserproben im Bereich Umwelt."
Die Referenzprojekte wurden vollständig und erfolgreich innerhalb der letzten 5 Jahren (2014 oder später) abgeschlossen.
Zusätzliche Informationen
keine
Keine. Der Anbieter ist angehalten, sein bestes Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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