Ausschreibung 1080717: (b19021) 620.000
Publiziert am: 12. Juni 2019
BBL
Das BBL plant den Umbau des bisherigen Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) an der Döbelistrasse 13 in Kreuzlingen (TG) mit 290 SP und rund 48 AP zu einem BAZ ohne Verfahrensfunktion (BAZoV) mit 310 Schlafplätzen und 4 Arbeitsplätzen. Hierfür sind Räumlichkeiten an das neue Betriebskonzept anzupassen, Büros aufzuheben und zwanzig zusätzliche Schlafplätze einzurichten. Da gleichzeitig die Anzahl der Büro-Arbeitsplätze stark reduziert wird, sollen die benötigten Zusatzräumlichkeiten im ehemaligen Verwaltungstrakt des EVZ realisiert werden. Leistungen Generalplaner (BKP 290): Der Beauftragte erbringt sämtliche Planerleistungen der SIA-Phasen 31, 32, 33, 41, 51, 52 und 53 gemäss Ordnung SIA 102 und 108 - Ausgabe 2014, resp. Norm SIA 112/2014 -" Modell Bauplanung".
Die Generalplanerleistung umfasst folgende Fachgebiete:
- BKP 291 Architekt mit Generalplanerfunktion
- BKP 293 Elektroingenieur
- BKP 294/295 HLKKS-Ingenieur
- BKP 298 Gebäudeautomationsingenieur (MSRL)
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bundesasylzentrum Döbelistrasse 13, CH - 8280 Kreuzlingen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
12. Juni 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden. |
2. Juli 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
25. Juli 2019 | Abgabetermin 23:55 | (Datum Poststempel) - Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
31. Juli 2019 | Offertöffnung | (Datum Poststempel) - Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Z1 Honorarangebot netto exkl. MwSt. |
10% | - Z2.1 Organisation, Einbezug des Auftraggebers und der weiteren Beteiligten |
10% | - Z2.2 Ablaufkonzept und kritische Meilensteine |
10% | - Z2.3 kritische und realistische Auseinandersetzung mit den Fristen/Terminen gem. Planervertrag, Beilage Meilenstein-Ablaufplan aus Sicht GP |
10% | - Z2.4 Vorgehen bei Baumassnahmen unter Betrieb |
5% | - Z2.5 Abholung von Entscheidungen |
5% | - Z2.6 Einhaltung der Formatvorgaben |
20% | Z3 Qualifikation der Schlüsselperson |
Zulassungsbedingungen
Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welcher die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen mit Ausnahme der Nachweise E2 betreffend der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot abgegeben werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
E1: Technische Leistungsfähigkeit:
- E1.1 Referenzen pro Arbeitsgattung (Architekt, Elektroingenieur, HLKKS-Ing. und Gebäudeautomations-/MSRL-Ing.) über die Ausführung von je einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem realisierten Projekt in den letzten ca. 10 Jahren. Die Referenzen sollen eine Vergleichbarkeit insbesondere bezüglich Umbaumassnahmen unter Betrieb aufzeigen. Die Referenz des Architekten kann auch für das Zuschlagskriterium Z3 verwendet werden. Für die Angaben sind die Formulare 3.1 bis 3.4 im Angebot zu verwenden.
- E1.2 Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Die Nachweise sind auf den Formularen 1.1 bis 1.4 im Angebot zu erbringen.
- E1.3 Bestätigung des Anbieters mit seiner Unterschrift, im Falle der Auftragserteilung die beiliegenden Weisungen über CAD-Daten des BBL vom 1.6.2018 vollumfänglich zu erfüllen resp. nach Bauvollendung die Daten und Dokumente in der verlangten Qualität dem BBL zu übergeben. Die Bestätigung erfolgt mit Unterzeichnung der Formulare 2.0.1 bis 2.0.4 im Angebot.
E2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
- E2.1 Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteneingabe vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Beglaubigter aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate.
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Anbieter bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2017 (siehe Beilage).
Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Begehung: Es findet keine Begehung statt.
3. Das BBL lässt aktuell, während das Submissionsverfahren läuft, zur Festlegung des Raum- und Belegungskonzeptes eine Machbarkeitsstudie «Raumprogrammoptimierung des neuen BAZoV» erarbeiten, welche Grundlage für die weitere Planung sein wird.
Simap: www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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