Ausschreibung 1078783: EN AV Innerthal Lose 7, 8, 9
Publiziert am: 31. Mai 2019
Kanton Schwyz, Umweltdepartement und Gemeinde Innerthal
Erneuerung der vorhandenen Vermessungsbestandteile über die ganze Gemeinde Innerthal. Das resultierende Vermessungswerk muss den Anforderungen gemäss der Technischen Verordnung über die amtliche Vermessung (TVAV, SR 211.432.21) und den kantonalen Vorschriften entsprechen.
Erneuerung der bestehenden PN (Ebenen FP, LS in ganzer Gemeinde; Ebenen BB, EO, NK im Talgebiet) und der bestehenden halbgrafisch/grafischen Vermessung (Ebenen BB, EO, NK im Berggebiet).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Feldarbeiten in der Gemeinde Innerthal. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. Mai 2019 | Publikationsdatum | |
31. Mai 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. Juli 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. Juni 2019 | Frist für Fragen | None |
12. Juli 2019 | Abgabetermin 00:00 | Vermerk "Offerte EN Innerthal Lose 7, 8, 9", verschlossenes Kuvert/Paket. A-Priority, Poststempel. Weitere Formvorschriften siehe Ausschreibungsunterlagen. |
16. Juli 2019 | Offertöffnung | Vermerk "Offerte EN Innerthal Lose 7, 8, 9", verschlossenes Kuvert/Paket. A-Priority, Poststempel. Weitere Formvorschriften siehe Ausschreibungsunterlagen. |
1. November 2019 | Geplanter Projektstart | |
30. November 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Begehung: findet keine statt
Einsichtnahme: Die Einsichtnahme in die bestehenden Daten und Akten ist freiwillig.
Amtsblatt
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
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6430 Schwyz
Telefon: 041 819 25 41
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