Ausschreibung 1075153: LP132 BeIMB kfm. FMS

Publiziert am: 15. Juli 2019

armasuisse Immobilien Facility Management Spezialobjekte

armasuisse Immobilien sucht Unternehmen, die über Fachwissen in der kaufmännischen Bewirtschaftung von Immobilien verfügen. Die Leistungen sind in folgenden Modulen zu erbringen:
- Modul 1: Vermietung und Verpachtung
- Modul 2: Anmiete
- Modul 3: weitere sachen- und obligationenrechtliche Tätigkeiten
- Modul 4: Kauf, Verkauf

Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Das Einsatzgebiet Spezialobjekte umfasst die ganze Schweiz. Die Koordination und Steuerung der Leistungen ist zentral am Sitz des Auftraggebers (AG) in Bern, die operationellen Tätigkeiten wie Abklärungen, Begehungen etc. sind dezentral bzw. regional vor Ort in Objektnähe zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Juli 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

13. August 2019 Frist für Fragen

Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 13.08.2019 zu stellen.
Die Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum simap.ch eingesehen werden.

26. August 2019 Abgabetermin 00:00

a) Bei Einreichung auf dem Postweg
Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Poststempel 26.08.2019, A-Post) übergeben werden.

b) Bei Abgabe an armasuisse CC WTO (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Der Anbieter hat sich unter Angabe des Titels (vgl. Ziffer 1.2) an der Arealloge anzumelden. Er wird anschliessend an das Rampenmanagement weitergeleitet. Die Abgabe hat spätestens bis zur oben genannten Frist bis 15.30 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von 08.30 bis 16.00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung.

c) Bei Abgabe an die diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur oben genannten Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP132 BeIMB kfm. FMS. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht aufgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

29. August 2019 Offertöffnung

a) Bei Einreichung auf dem Postweg
Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Poststempel 26.08.2019, A-Post) übergeben werden.

b) Bei Abgabe an armasuisse CC WTO (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Der Anbieter hat sich unter Angabe des Titels (vgl. Ziffer 1.2) an der Arealloge anzumelden. Er wird anschliessend an das Rampenmanagement weitergeleitet. Die Abgabe hat spätestens bis zur oben genannten Frist bis 15.30 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von 08.30 bis 16.00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung.

c) Bei Abgabe an die diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur oben genannten Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP132 BeIMB kfm. FMS. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht aufgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

1. Juni 2020 Geplanter Projektstart
31. Mai 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften bestehend aus max. 3 Firmen (entsprechend den Sprachregionen D/FR/IT) sind zugelassen. Eine Firma muss als federführend bezeichnet werden. Diese gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig (gilt für alle beteiligten Firmen der Bietergemeinschaft).

Eignungskriterien:

E1 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.

E2 Personensicherheitsprüfung
Der Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie weitere am Projekt beteiligte Mitarbeiter müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. eine Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.

E3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss einen Mandatsleiter, Projektleiter und deren Stellvertreter sowie weitere Mitarbeitende beistellen können. Der Mandatsleiter ist direkte Hauptansprechperson gegenüber armasuisse Immobilien.

E4 Personenbezogene Leistungserbringung
Die angegebenen Leistungsanteile für den vorgesehenen Mandatsleiter, die vorgesehenen Projektleiter und Projektleiter Stv. sind personenbezogen und vom Anbieter für die Auftragserfüllung zu garantieren.

E5 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Teil B festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E6 Sprachkenntnisse
Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden müssen gesamthaft Deutsch-, Französisch- und Italienischkenntnisse in Wort und Schrift, Anforderung Zertifizierungslevel C2 aufweisen. Die vorgesehenen Mitarbeitenden müssen die Vertragsqualität von Sachgeschäften gemäss Obligationen- und Sachenrecht in der jeweiligen Sprache sicherstellen.

E7 Firmenreferenzen
Der Anbieter muss Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern, insbesondere der kaufmännischen Bewirtschaftung von institutionalisierten Immobilienportfolios (z.B. der öffentlichen Hand), nachweisen können.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse Immobilien Facility Management Spezialobjekte
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1075153 LP132 BeIMB kfm. FMS