Ausschreibung 1073687: LP129 Energiewirtschaft
Publiziert am: 17. Mai 2019
armasuisse Immobilien Facility Management Spezialobjekte
armasuisse Immobilien sucht Anbieter aus der Energiewirtschaft, welche frei von Interessenskonflikten, unabhängig von Energielieferanten und/oder Verteilnetzbetreibern sind und somit die Interessen der armasuisse Immobilien uneingeschränkt vertreten und wahren können.
Die Leistungen sind in folgenden Modulen zu erbringen:
- Modul 1: Energiebeschaffung (inkl. Herkunftsnachweis)
- Modul 2: Rechnungserfassung und Billing
- Modul 3: Energiedatenmanagement (EDM)
- Modul 4: Zählererfassung (ZFA)
- Modul 5: Energiestatistik (ESTAT), Energie-Monitoring und Reports
- Modul 6: Energieversorgungsinfrastruktur und Produktionsanlagen
- Modul 7: Vertragssupport für Energiemedien
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
17. Mai 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Juni 2019 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 18.06.2019 zu stellen. |
26. Juni 2019 | Abgabetermin 00:00 | a) Bei Einreichung auf dem Postweg Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP129 Energiewirtschaft. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen. |
1. Juli 2019 | Offertöffnung | a) Bei Einreichung auf dem Postweg Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP129 Energiewirtschaft. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen. |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
E1 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.
E2 Personensicherheitsprüfung
Der Mandatsleiter, dessen Stellvertreter, die Projektleiter sowie weitere am Projekt beteiligte Mitarbeiter müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. eine Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.
E3 Unabhängigkeit gegenüber Energieversorgern und Verteilnetzbetreibern
Der Anbieter gilt als unabhängig, wenn er kein Energie- resp. Elektrizitätsversorger und/oder Verteilnetzbetreiber ist und/oder keine direkten oder indirekten (z.B. innerhalb Holding-Gesellschaften) Kapitalverflechtungen mit Energie- resp. Elektrizitätsversorger und/oder Verteilnetzbetreibern hat und keine Auftragsverhältnisse im Energiebereich zu Energie- resp. Elektrizitätsversorger und Netzbetreiber be-stehen resp. in der letzten 12 Monaten bestanden haben.
E4 Personenbezogene Leistungserbringung
Der Leistungsanteile für den vorgesehenen Mandatsleiter, Mandatsleiter Stv. sowie der Projektleiter sind personenbezogen und vom Anbieter für die Auftragser-füllung zu garantieren.
E5 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Teil B festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
E6 Ort der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung inkl. Datensicherung und Hosting der sensitiven Daten erfolgt am Standort Schweiz. Aus diesem Grund muss die Leistung zwingend durch einen Anbieter mit einer Niederlassung am Standort Schweiz erbracht werden. Sämtliche Datenspeicherungen für sensitiven Daten müssen in der Schweiz erfolgen.
E7 Sprachkenntnisse
Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden müssen Deutschkenntnisse (Modul 1-7) sowie Französisch- und Italienischkenntnisse (Modul 6 und 7) in Wort und Schrift, Anforderung Zertifizierungslevel C2 aufweisen. Für die Module 1-5 reichen fachkundige Französisch- und Italienischkenntnisse in Wort und Schrift.
E8 Erfahrung Energiebeschaffung
Der Anbieter muss umfassende Erfahrungen auf dem Schweizer Strommarkt als permanente Beschaffungsinstanz (Endkundenvertreter) für Endverbraucher in einer eigenen Subbilanzgruppe mit Strukturierter Beschaffung nachweisen können (inkl. Akkreditierung an der Strombörse EPEX). Es sind drei Beschaffungsmandate mit dem Modell der Strukturierten Beschaffung für Schweizer Endverbraucher mit je mindestens 1‘000 Messpunkten nachzuweisen. Das Beschaffungsmodell muss dabei volle Kosten- Wahrheits-, Transparenz- und Verursachergerechtigkeit beinhalten.
E9 Erfahrung Billing
Der Anbieter muss umfassende Erfahrungen bei der treuhänderischen Abwicklung der Abrechnung und Bezahlung von Energie- und Netznutzungsrechnungen (Billing) nachweisen können. Ein Kunde muss dabei über mehr als 1‘000 Messpunkte verfügen.
E10 Energiedatenmanagementsystem (EDM)
Der Anbieter muss über ein Energiedatenmanagementsystem (EDM) verfügen, welches folgende Anforderungen/Funktionen erfüllt:
- Das EDM muss Funktionen für die Beschaffung wie Portfoliomanagement, Risikomanagement, Beschaffungsoptimierung, Fahrplanmanagement, Handelsgeschäfte und Prognose verfügen.
- Die Abbildung der Marktrollen Endverbraucher, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferant, Subbilanzgruppe, Bilanzgruppe müssen unterstützt sein.
- Alle schweizerischen Netzbetreiber und Händler müssen gemäss Swissgrid EIC-Ausgabestelle auf dem System abgebildet sein.
- Der Datenaustausch mit Swissgrid und allen schweizerischen Netzbetreiber muss gewährleistet sein (Metering Code).
- Die Fernauslesung von Lastgangdaten von den in der Schweiz gängigsten Stromzählern ist gewährleistet.
- Stammdatenänderungen und Mutationen (z.B. Lieferantenwechsel, Veräusserung Objekt) sind mit einem für den AG einfachen automatischen Prozess gewährleistet.
- Rechnungen und Lieferungen pro Messpunkt (Strom, Erdgas, Wärme, Wasser, Druckluft, usw.) müssen erfasst, plausibilisiert und geprüft werden können.
- Strom-Rechnungen sind in Energielieferung, Netznutzung und Abgaben mit Hoch-/Niedertarif aufzuteilen.
- Sicherstellung der Übernahme von Überschüssen aus Eigenproduktionsanlagen sowie der Lieferung an andere Standorte inkl. Verrechnung sowie Vergütung zu den entsprechenden Stunden-Spotpreisen.
- Sicherstellung der Weiterverrechnung von anteilsmässigen Energiekosten an Dritte auf Arealen des Bundes.
- Automatische Erstellung von Reports mit Stamm-, technischen- und kommerziellen Bewegungsdaten auf Stufe Messpunkt, Organisationseinheiten und Dritte (Mieter, Profitcenter oder Kostenstellen) für Energie, Netznutzung und Abgaben muss unterstützt sein.
- Automatische Weiterbelastung von kommerziellen Daten auf Stufe Messpunkt (Strom, Erdgas, Wärme, Wasser, Druckluft, usw.) auf zugeordnete Organisationseinheiten und Dritte wie Mieter, Profitcenter oder Kostenstellen.
- Automatischer Budgetierungsprozess pro Messpunkt auf Basis der publizierten ElCom-Tarife für Energie, Netznutzung und Abgaben.
- Der Betrieb des Systems ist für mindestens 50'000 Messstellen (Strom, Wärme, Wasser, Druckluft etc.) sichergestellt.
E11 Energie-Monitoring
Der Anbieter muss über ein Energie-Monitoring-System verfügen und betreiben, welches die Visualisierung von Anlagen (Produktionsanlagen und Standorte) und von Messpunkten ermöglicht. Folgende Anforderungen werden gestellt:
- Daten aus dem EDM und ZFA (Stufe Messpunkt) werden korrekt visualisiert und können mit Standard-Funktionen ausgewertet werden.
- Aktuelle Messwerte lassen sich mit historischen Messwerten vergleichen.
- Trendverläufe und Standardfunktionen können ausgewählt werden.
- Einfacher Zugang für unterschiedliche Ansprechgruppen (z.B. über ein Login mit Passwort)
- Die Nachvollziehbarkeit wird auch anhand einer Visualisierung des Bedarfs und der Kosten pro Messpunkt sichergestellt. Dabei können die Originalrechnungen eingesehen werden.
E12 Erfahrung Vertragssupport im Energiebereich
Der Anbieter muss Kenntnisse von folgenden Vertragsarten anhand von Referenzangaben vorweisen können:
- Erbrachte Dienstleitung für Durchleitungsverträge
- Erbrachte Dienstleistung bei Dienstbarkeitsvertrag
- Erbrachte Dienstleistung für Netzanschlussvertrag
- Erbrachte Dienstleistung bei Energieliefervertrag
- Ausführung der gesetzeskonformen Abwicklung der Herkunftsnachweise
E13 Einverständnis zur Durchführung eines jährlichen Audits
Der Anbieter muss sein Einverständnis zu einem jährlichen Audit durch den Auftraggeber oder eines Beauftragten geben. Dabei müssen folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden.
- Sämtliche Informationen betreffend Kosten- Wahrheit,-Transparenz und Verursachergerechtigkeit der Strukturierten Beschaffung
- Sämtliche Informationen betreffend Nachvollziehbarkeit des korrekten Billings
- Informationen betreffend Einhaltung der Vorgaben der IOS
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Kasernenstrasse 19
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...