Ausschreibung 1073687: LP129 Energiewirtschaft

Publiziert am: 17. Mai 2019

armasuisse Immobilien Facility Management Spezialobjekte

armasuisse Immobilien sucht Anbieter aus der Energiewirtschaft, welche frei von Interessenskonflikten, unabhängig von Energielieferanten und/oder Verteilnetzbetreibern sind und somit die Interessen der armasuisse Immobilien uneingeschränkt vertreten und wahren können.
Die Leistungen sind in folgenden Modulen zu erbringen:
- Modul 1: Energiebeschaffung (inkl. Herkunftsnachweis)
- Modul 2: Rechnungserfassung und Billing
- Modul 3: Energiedatenmanagement (EDM)
- Modul 4: Zählererfassung (ZFA)
- Modul 5: Energiestatistik (ESTAT), Energie-Monitoring und Reports
- Modul 6: Energieversorgungsinfrastruktur und Produktionsanlagen
- Modul 7: Vertragssupport für Energiemedien


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Mai 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

18. Juni 2019 Frist für Fragen

Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 18.06.2019 zu stellen.
Die Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum simap.ch eingesehen werden.

26. Juni 2019 Abgabetermin 00:00

a) Bei Einreichung auf dem Postweg
Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Poststempel 26.06.2109, A-Post) übergeben werden.
b) Bei Abgabe an armasuisse CC WTO
Bei persönlicher Zustellung an armasuisse CC WTO hat die Abgabe spätestens bis zur oben genannten Frist bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Die Loge an der Kasernenstrasse 19, Bern ist von 07.00 bis 17.00 Uhr durchgehend besetzt.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung.
c) Bei Abgabe an die diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur oben genannten Frist per E-Mail (wto@armasuisse.ch) an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP129 Energiewirtschaft. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht aufgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

1. Juli 2019 Offertöffnung

a) Bei Einreichung auf dem Postweg
Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Poststempel 26.06.2109, A-Post) übergeben werden.
b) Bei Abgabe an armasuisse CC WTO
Bei persönlicher Zustellung an armasuisse CC WTO hat die Abgabe spätestens bis zur oben genannten Frist bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Die Loge an der Kasernenstrasse 19, Bern ist von 07.00 bis 17.00 Uhr durchgehend besetzt.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung.
c) Bei Abgabe an die diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur oben genannten Frist per E-Mail (wto@armasuisse.ch) an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP129 Energiewirtschaft. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht aufgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

1. Januar 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

E1 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.

E2 Personensicherheitsprüfung
Der Mandatsleiter, dessen Stellvertreter, die Projektleiter sowie weitere am Projekt beteiligte Mitarbeiter müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. eine Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.

E3 Unabhängigkeit gegenüber Energieversorgern und Verteilnetzbetreibern
Der Anbieter gilt als unabhängig, wenn er kein Energie- resp. Elektrizitätsversorger und/oder Verteilnetzbetreiber ist und/oder keine direkten oder indirekten (z.B. innerhalb Holding-Gesellschaften) Kapitalverflechtungen mit Energie- resp. Elektrizitätsversorger und/oder Verteilnetzbetreibern hat und keine Auftragsverhältnisse im Energiebereich zu Energie- resp. Elektrizitätsversorger und Netzbetreiber be-stehen resp. in der letzten 12 Monaten bestanden haben.

E4 Personenbezogene Leistungserbringung
Der Leistungsanteile für den vorgesehenen Mandatsleiter, Mandatsleiter Stv. sowie der Projektleiter sind personenbezogen und vom Anbieter für die Auftragser-füllung zu garantieren.

E5 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Teil B festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E6 Ort der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung inkl. Datensicherung und Hosting der sensitiven Daten erfolgt am Standort Schweiz. Aus diesem Grund muss die Leistung zwingend durch einen Anbieter mit einer Niederlassung am Standort Schweiz erbracht werden. Sämtliche Datenspeicherungen für sensitiven Daten müssen in der Schweiz erfolgen.

E7 Sprachkenntnisse
Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden müssen Deutschkenntnisse (Modul 1-7) sowie Französisch- und Italienischkenntnisse (Modul 6 und 7) in Wort und Schrift, Anforderung Zertifizierungslevel C2 aufweisen. Für die Module 1-5 reichen fachkundige Französisch- und Italienischkenntnisse in Wort und Schrift.

E8 Erfahrung Energiebeschaffung
Der Anbieter muss umfassende Erfahrungen auf dem Schweizer Strommarkt als permanente Beschaffungsinstanz (Endkundenvertreter) für Endverbraucher in einer eigenen Subbilanzgruppe mit Strukturierter Beschaffung nachweisen können (inkl. Akkreditierung an der Strombörse EPEX). Es sind drei Beschaffungsmandate mit dem Modell der Strukturierten Beschaffung für Schweizer Endverbraucher mit je mindestens 1‘000 Messpunkten nachzuweisen. Das Beschaffungsmodell muss dabei volle Kosten- Wahrheits-, Transparenz- und Verursachergerechtigkeit beinhalten.

E9 Erfahrung Billing
Der Anbieter muss umfassende Erfahrungen bei der treuhänderischen Abwicklung der Abrechnung und Bezahlung von Energie- und Netznutzungsrechnungen (Billing) nachweisen können. Ein Kunde muss dabei über mehr als 1‘000 Messpunkte verfügen.

E10 Energiedatenmanagementsystem (EDM)
Der Anbieter muss über ein Energiedatenmanagementsystem (EDM) verfügen, welches folgende Anforderungen/Funktionen erfüllt:
- Das EDM muss Funktionen für die Beschaffung wie Portfoliomanagement, Risikomanagement, Beschaffungsoptimierung, Fahrplanmanagement, Handelsgeschäfte und Prognose verfügen.
- Die Abbildung der Marktrollen Endverbraucher, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferant, Subbilanzgruppe, Bilanzgruppe müssen unterstützt sein.
- Alle schweizerischen Netzbetreiber und Händler müssen gemäss Swissgrid EIC-Ausgabestelle auf dem System abgebildet sein.
- Der Datenaustausch mit Swissgrid und allen schweizerischen Netzbetreiber muss gewährleistet sein (Metering Code).
- Die Fernauslesung von Lastgangdaten von den in der Schweiz gängigsten Stromzählern ist gewährleistet.
- Stammdatenänderungen und Mutationen (z.B. Lieferantenwechsel, Veräusserung Objekt) sind mit einem für den AG einfachen automatischen Prozess gewährleistet.
- Rechnungen und Lieferungen pro Messpunkt (Strom, Erdgas, Wärme, Wasser, Druckluft, usw.) müssen erfasst, plausibilisiert und geprüft werden können.
- Strom-Rechnungen sind in Energielieferung, Netznutzung und Abgaben mit Hoch-/Niedertarif aufzuteilen.
- Sicherstellung der Übernahme von Überschüssen aus Eigenproduktionsanlagen sowie der Lieferung an andere Standorte inkl. Verrechnung sowie Vergütung zu den entsprechenden Stunden-Spotpreisen.
- Sicherstellung der Weiterverrechnung von anteilsmässigen Energiekosten an Dritte auf Arealen des Bundes.
- Automatische Erstellung von Reports mit Stamm-, technischen- und kommerziellen Bewegungsdaten auf Stufe Messpunkt, Organisationseinheiten und Dritte (Mieter, Profitcenter oder Kostenstellen) für Energie, Netznutzung und Abgaben muss unterstützt sein.
- Automatische Weiterbelastung von kommerziellen Daten auf Stufe Messpunkt (Strom, Erdgas, Wärme, Wasser, Druckluft, usw.) auf zugeordnete Organisationseinheiten und Dritte wie Mieter, Profitcenter oder Kostenstellen.
- Automatischer Budgetierungsprozess pro Messpunkt auf Basis der publizierten ElCom-Tarife für Energie, Netznutzung und Abgaben.
- Der Betrieb des Systems ist für mindestens 50'000 Messstellen (Strom, Wärme, Wasser, Druckluft etc.) sichergestellt.

E11 Energie-Monitoring
Der Anbieter muss über ein Energie-Monitoring-System verfügen und betreiben, welches die Visualisierung von Anlagen (Produktionsanlagen und Standorte) und von Messpunkten ermöglicht. Folgende Anforderungen werden gestellt:
- Daten aus dem EDM und ZFA (Stufe Messpunkt) werden korrekt visualisiert und können mit Standard-Funktionen ausgewertet werden.
- Aktuelle Messwerte lassen sich mit historischen Messwerten vergleichen.
- Trendverläufe und Standardfunktionen können ausgewählt werden.
- Einfacher Zugang für unterschiedliche Ansprechgruppen (z.B. über ein Login mit Passwort)
- Die Nachvollziehbarkeit wird auch anhand einer Visualisierung des Bedarfs und der Kosten pro Messpunkt sichergestellt. Dabei können die Originalrechnungen eingesehen werden.

E12 Erfahrung Vertragssupport im Energiebereich
Der Anbieter muss Kenntnisse von folgenden Vertragsarten anhand von Referenzangaben vorweisen können:
- Erbrachte Dienstleitung für Durchleitungsverträge
- Erbrachte Dienstleistung bei Dienstbarkeitsvertrag
- Erbrachte Dienstleistung für Netzanschlussvertrag
- Erbrachte Dienstleistung bei Energieliefervertrag
- Ausführung der gesetzeskonformen Abwicklung der Herkunftsnachweise

E13 Einverständnis zur Durchführung eines jährlichen Audits
Der Anbieter muss sein Einverständnis zu einem jährlichen Audit durch den Auftraggeber oder eines Beauftragten geben. Dabei müssen folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden.
- Sämtliche Informationen betreffend Kosten- Wahrheit,-Transparenz und Verursachergerechtigkeit der Strukturierten Beschaffung
- Sämtliche Informationen betreffend Nachvollziehbarkeit des korrekten Billings
- Informationen betreffend Einhaltung der Vorgaben der IOS

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse Immobilien Facility Management Spezialobjekte
Kasernenstrasse 19
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@ar.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1073687 LP129 Energiewirtschaft