Ausschreibung 1070491: (b19010) 620.000

Publiziert am: 8. April 2019

BBL

Das BBL plant das Gebäude an der Monbijoustrasse 91 in Bern zu sanieren.
Die Ausführung soll ab dem 3. Quartal 2020 erfolgen.
Als Entscheidungsgrundlage für die Auslösung des Bauprojektes, soll in einem ersten Schritt bis Ende November 2019 ein Vorprojekt erarbeitet werden. Hierfür sind die empfohlenen Massnahmen einer Gebäudezustandsanalyse von 2018, Optimierungen der Obergeschossgrundrisse sowie die Einrichtung eines Schulungsbereiches im Erdgeschoss zu planen.

Leistungen Generalplaner: Der Beauftragte erbringt sämtliche Planerleistungen der SIA-Phase 3-5 gemäss Ordnung SIA 102 und 108 - Ausgabe 2014, resp. Norm SIA 112/2014 - für die Projektierung und Realisierung.
Die Generalplanerleistung umfasst folgende Fachgebiete
- BKP 291 Architekt mit Generalplanerfunktion
- BKP 293 Elektroingenieur
- BKP 294/295 HLKKS-Ingenieur
- BKP 298 Gebäudeautomationsingenieur (MSRL)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Verwaltungsgebäude Monbijoustrasse 91, Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
  • 295: Sanitäringenieur
  • 298: Spezialisten 2
  • 294: HLK-Ingenieur
  • 293: Elektroingenieur
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. April 2019 Publikationsdatum
8. April 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

30. April 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

24. Mai 2019 Abgabetermin 23:55

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail (gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

29. Mai 2019 Offertöffnung

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail (gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Z1 Honorarangebot netto exkl. MwSt.
30% - Z2.1 Analyse der Grundlagen
30% - Z2.2 Vorgehenskonzept
10% Z3 Qualifikation der Schlüsselperson

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen mit Ausnahme der Nachweise E2 betreffend der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot abgegeben werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

E1: Technische Leistungsfähigkeit:
- E1.1 Referenz des Anbieters Architekt als Generalplaner über die Ausführung von 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem realisierten Projekt in den letzten ca. 10 Jahren insbesondere bezüglich Sanierungen und energetischen Verbesserungen. Für die Angaben ist das Formular 3 im Angebot zu verwenden.

- E1.2 Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Die Nachweise sind auf den Formularen 1.1 bis 1.4 im Angebot zu erbringen.

- E1.3 Bestätigung des Anbieters mit seiner Unterschrift, im Falle der Auftragserteilung die beiliegenden Weisungen über CAD-Daten des BBL vom 1.6.2018 (siehe Beilage) vollumfänglich zu erfüllen resp. nach Bauvollendung die Daten und Dokumente in der verlangten Qualität dem BBL zu übergeben. Die Bestätigung erfolgt mit Unterzeichnung der Formulare 2.1 bis 2.4 im Angebot

E2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
- E2.1 Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteneingabe vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Beglaubigter aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate.
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Anbieter bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2017 (siehe Beilage).

Nachverhandlungen:

Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Begehungen: Es wird folgender Begehungstermin für das Gebäude angeboten.
- Mittwoch 24.April 2019 um 09:30 - 10:30 Uhr
Ort: Monbijoustr. 91 (Tram Nr. 9 Richtung Wabern, Station Sulgenau oder Wander)

Modalitäten der Begehung:
Die Teilnahme an der Begehung ist fakultativ, wird aber sehr empfohlen. Die Besammlung erfolgt an der Empfangsloge / Monbijoustr. 91. Zugelassen zur Begehung sind max. 4 Personen pro Einzelteam (1 Team = Architekt, Elektro-, HLKKS- und MSRL- Ingenieur).

Zutrittsregelung für die Begehung:
Die Voranmeldung für die Begehung ist zwingend bis am Donnerstag 18.April 2019 per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch (unter Angabe von Name, Vorname und Unternehmungen, aller Teilnehmer) zu richten.
- Für die Zutrittskontrolle ist ein gültiges Ausweispapier (Reisepass, Identitätskarte) mitzubringen
- Nicht angemeldete Personen werden von der Begehung ausgeschlossen.
- Über die an der Begehung erlangten Kenntnisse ist die gebotene Verschwiegenheit zu wahren.
- Fragen werden während der Begehung keine beantwortet

3. Vorbefassung: Das BBL hat für das vorliegende Projekt eine Zustandsanalyse ausarbeiten lassen. Die Ergebnisse sind in den Ausschreibungsunterlagen (Beilage 3) offengelegt. Die Verfasser der Zustandsanalyse (Büro Burkard Bissig und Partner AG, Muri sowie die Fachplaner Fux Sarbach Engineering AG, Gümligen sowie Energieatelier, Thun) sind vom vorliegenden Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

Simap: www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1070491 (b19010) 620.000