Ausschreibung 1068115: Brandschutzexperte + Risikospezialist Projektteam "VKF-BSV 2026"
Publiziert am: 30. März 2019
Interkantonales Organ Technische Handelshemmnisse IOTH
Erarbeiten und schreiben der VKF-Brandschutzvorschriften 2026
Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) hat die VKF beauftragt, die Brandschutzvorschriften bis 2026 auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes zu revidieren. Dies mit dem Ziel, eine Deregulierung, eine Vereinfachung der Vorschriften sowie einen einheitlicheren Vollzug zu erreichen.
Die VKF beabsichtigt für dieses umfangreiche Projekt ein professionelles Projektteam einzusetzen. Im Projektteam laufen die operativen Fäden des Projektes zusammen und die Vorschriften werden durch diese Personen geschrieben, untereinander abgeglichen und auf formale und sprachliche Korrektheit und Verständlichkeit (Klarheit) überprüft. Das Projektteam besteht aus einem Brandschutz- und einem Risikospezialisten sowie einem Juristen (separate Ausschreibung). Projektsprache ist Deutsch. Das Projektteam muss die Verarbeitung von Eingaben in französischer und italienischer Sprache sicherstellen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss Ausschreibungsunterlagen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. März 2019 | Publikationsdatum | |
17. April 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. Mai 2019 | Frist für Fragen | None |
7. Juni 2019 | Abgabetermin 12:00 | Mit Vermerk: BITTE NICHT ÖFFNEN / “Brandschutz und Risikospezialist Projektteam BSV 2026“ |
7. Juni 2019 | Offertöffnung | Mit Vermerk: BITTE NICHT ÖFFNEN / “Brandschutz und Risikospezialist Projektteam BSV 2026“ |
12. August 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es erfolgen keine Preisverhandlungen
Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag für die ausgeschriebenen Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Der Anbieter verpflichtet sich, die für die Ausarbeitung des Angebotes erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diese Dritten nicht zugänglich zu machen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Generalsekretariat, Reiterstrasse 11, 3011 Bern schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Bundesgasse 20
3011 Bern
Telefon: 031 320 22 22
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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