Ausschreibung 1067455: Raum- & Umweltplaner - RUP

Publiziert am: 5. April 2019

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra

Im Rahmen der Etappe 3 des "Sachplans geologische Tiefenlager" sind die Lagerprojekte für ein geologisches Tiefenlager in Hinblick auf den Standortentscheid sowie die Einreichung der Unterlagen für das Rahmenbewilligungsgesuch standortspezifisch zu konkretisieren und optimieren.

Das ausgeschriebene Mandat umfasst die Durchführung einer raum-, umwelt- und landschaftsplanerischen Interessenabwägung und die Beurteilung der erforderlichen Oberflächeninfrastruktur unter Berücksichtigung der Beiträge aus dem Partizipationsverfahren. Die separat erarbeiteten Lagerprojekte (insbesondere die Oberflächeninfrastruktur) sind in Hinblick auf ihre Bewilligungsfähigkeit, Umweltverträglichkeit (UVB) und ihre lokale raumplanerische und landschaftliche Eingliederung zu analysieren, beurteilen und dokumentieren. Zudem sind mögliche Deponieräume für Ausbruchmaterial und Ersatzflächen zu evaluieren und zu visualisieren.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Beim Standort des Beauftragten, bei der Nagra in Wettingen, Schweiz, sowie gegebenenfalls auch vor Ort in den
potenziellen Standortgebieten (Nordschweiz)

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. April 2019 Publikationsdatum
5. April 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Grundlagen 1 werden dem Anbieter abgegeben, sobald er die Vertraulichkeitserklärung der Nagra rechtsgültig unterzeichnet eingereicht hat (Zustellung zur Prüfung an: abu-stab-admin@gpag.ch).

15. Mai 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
16. April 2019 Frist für Fragen

Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Schriftliche Fragen zur vorliegenden Ausschreibung können in deutscher Sprache bis zum genannten Termin im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden.

Die Antworten werden bis zum 30.4.2019 im Frageforum publiziert.

15. Mai 2019 Abgabetermin 16:00

Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist als Papierausdruck in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie) mit allen geforderten Dokumenten einzureichen. Zusätzlich sind zwei USB-Sticks mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben der elektronischen Datenträger mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Die Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Nagra eingetroffen sein (späteste Abgabe bei Nagra: 16 Uhr, es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. Die Anbieterin ermächtigt die Auftraggeberin, die in dieser Bewerbung gemachten Angaben zu überprüfen.

16. Mai 2019 Offertöffnung

Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist als Papierausdruck in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie) mit allen geforderten Dokumenten einzureichen. Zusätzlich sind zwei USB-Sticks mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben der elektronischen Datenträger mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Die Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Nagra eingetroffen sein (späteste Abgabe bei Nagra: 16 Uhr, es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. Die Anbieterin ermächtigt die Auftraggeberin, die in dieser Bewerbung gemachten Angaben zu überprüfen.

1. September 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: lineare Preisbewertung
30% ZK2: Auftragsanalyse und Vorgehenskonzept
18% ZK3: Qualifikation der Schlüsselperson Projektleiter (Fachbereich Umwelt)
17% ZK4: Qualifikation der weiteren 2 Schlüsselpersonen
5% ZK5: Verfügbarkeit Schlüsselpersonen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen, gemäss Ausschreibungsunterlagen

Eignungskriterien:

EK1: Erfahrung der Anbieterin im relevanten Fachbereich Umweltverträglichkeit für komplexe Infrastrukturprojekte im
Schweizer Kontext (Gesetze, Normen) in der Phase Vorprojekt oder Bauprojekt. Zu Infrastrukturprojekten zählen
Projekte im Untertagbau, Verkehrswegebau, Kraftwerksbau, grössere Ver- oder Entsorgungsanlagen.
Nachweis: Ein vergleichbares, in Bezug auf die Phase abgeschlossenes Referenzprojekt, Investitionskosten
mindestens 50 Mio. CHF (exkl. MWSt).

EK2: Hinreichende Erfahrung der Schlüsselperson Projektleiter/in (Projektleiter interdisziplinäre Grossprojekte
gemäss SIA 105-K, 2018) als Projektleiter/in oder Projektleiter/in-Stv. im Fachbereich Umweltverträglichkeit bei komplexen Infrastrukturprojekten im Schweizer Kontext (Gesetze, Normen) für eine UVP-VU oder UVP 1. Stufe.
Nachweis: Ein vergleichbares, im Bezug auf die Phase abgeschlossenes Referenzprojekt (UVP-VU oder UVP 1.
Stufe), Investitionskosten mindestens 50 Mio. CHF (exkl. MWSt).

EK3: Der Jahresumsatz der Anbieterin im Fachbereich Umwelt muss in den der Ausschreibung vorangegangen drei
Jahren mindestens 300 % des durchschnittlichen jährlichen Honorarangebots betragen.

EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement der Anbieterin.
Nachweis eines unternehmensbezogenen (mind. federführendes Unternehmen) Qualitätsmanagements (ISO 9001 oder vergleichbar).

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.

Geschäftsbedingungen:

Die Nagra akzeptiert keine AGB von Anbieterinnen. Es gelten die AGB der Nagra (https://www.nagra.ch/de/agb.htm)

Nachverhandlungen:

-

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1) Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag zusammenhängen,
freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).

2) Ausschluss, Vorbefassung:
Die Firma Gähler und Partner AG (GPAG) hat ein Mandat als Stabstelle des Hauptprojekts ABU und ist daher vom Verfahren
ausgeschlossen.

Die nachfolgende Firma hat des Projekt "Raumplanerische Beurteilung der Areale für die Oberflächeninfrastruktur eines geologischen Tiefenlagers (OFI B1)" bearbeitet oder begleitet und wird unter den nachfolgenden Bedingungen zum Verfahren zugelassen:
- Sieber Cassina + Partner AG

Die durch diese Firma erarbeiteten wesentlichen Projektunterlagen sind öffentlich zugänglich resp. können nach Anmeldung (siehe Ziff. 1.1) bis zur Angebotsabgabe bei der Nagra eingesehen werden.

Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorgenannten Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr, Eigentümer von ihr oder Bietergemeinschaften an der diese beteiligt ist/sind, ENDET am 10.05.2019.

Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diesen Massnahmen wird die obengenannte Firma im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 11d IVöB).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra
Hardstrasse 73, Postfach 280
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1067455 Raum- & Umweltplaner - RUP