Ausschreibung 1062417: Ingenieurunterstützung für Sonderbewilligungen

Publiziert am: 4. März 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Bereich Betrieb

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein fachlich kompetenter Dienstleister gesucht, welcher die Schadenwehr Gotthard (SWG) bei Fahrstreckenabklärungen für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte auf Nationalstrassen unterstützt. Die Anwendung der speziell entwickelten Software KUBA ST sowie weitergehende Ingenieur- und sicherheitstechnische Abklärungen sind die Hauptaufgaben des gesuchten Dienstleisters.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Göschenen / der Auftraggeber stellt für die Leistungserbringung vollständig ausgerüstete Arbeitsplätze zur Verfügung.
Sitzungen finden in der Regel in Göschenen sowie in der ASTRA Zentrale, in den Filialen des ASTRA oder an den Standorten der Gebietseinheiten statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. März 2019 Publikationsdatum
4. März 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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4. Mai 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
27. März 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.04.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 27.03.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

15. April 2019 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/USB-Datenträger) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

18. April 2019 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/USB-Datenträger) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Juli 2019 Geplanter Projektstart
31. März 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK 1:PREIS
45% ZK 2: KOMPETENZ DER EINGESETZTEN PERSONEN:
30% ZK 3: AUFGABENANALYSE, CHANCEN UND RISIKEN unterteilt in:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: technische Leistungsfähigkeit
EK2: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Verfügbarkeit
EK4: Sprachkompetenzen

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: 2 Referenzprojekte des Anbieters über Planung im Bereich Brückenbau (inkl. Statik) in den letzten 10 Jahren (mindestens SIA Phase 51, gemäss Norm SIA 103 bearbeitet).

Zu EK2: Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate; Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.

Zu EK3: Nachweis, dass die erforderliche Verfügbarkeit aller Schlüsselpersonen für die Projektdauer gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung am vorliegenden Auftrag und an den übrigen Projekten.

Zu EK4: Sprachkompetenzen sind mittels Zertifikaten gemäss «Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen» nachzuweisen. Nachweis, dass die Sprachen Französisch und Italienisch von mindstens einer Schlüsselperson mit Niveau B1 abgedeckt werden. Mindestens eine Schlüsselperson muss die Sprache Deutsch auf Niveau C1/Muttersprache beherrschen. Der Nachweis kann mittels Zertifikaten erbracht werden. Eine Schlüsselperson kann mehrere Sprachen abdecken.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Bereich Betrieb
Mühlestrasse 2
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
info.betrieb@astra.admin.ch

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