Zuschlag 1061427: 430-500318 Neubau Amt für Verbraucherschutz (AVS)

Publiziert am: 22. Februar 2019

Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau

Wettbewerbserfolg 1. Rang / 1. Preis


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71320000: Planungsleistungen im Bauwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: selective

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Empfehlung Preisgericht vom 25. November 2015 Verfügung Submissionsergebnis vom 22. Dezember 2015

Berücksichtigte Anbieter

Markus Schietsch Architekten GmbH, Zürich
, Vergabe der Generalplanerleistungen für das Amt für Verbraucherschutz am neuen Standort Unterentfelden auf der Basis des Wettbewerbsergebnisses Neubau Buchenhof Nord (Raumprogramm) mit folgenden Subplanern: Büro für Bauöokomie AG, Luzern; Dr. Lüchinger+Meyer Bauingenieure AG, Zürich; Schmidiger + Rosasco AG, Zürich; Olos AG, Baar; dr. heinekamp Labor und Insitutsplanung GmbH, Basel; RSP Bauphysik AG, Luzern

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Amtsblatt des Kantons Aargau
Ausschreibung vom: 23.01.2015
Titel:
Evaluationsdauer: 1244 Tage

Datum des Zuschlags:

20.06.2018


Anzahl Angebote:

10


Rechtsmittelbelehrung:

1.
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.

2.
Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.
Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.

5.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Tellistrasse 67, Postfach 2531
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 00
E-Mail-Adresse:  
reinhard.schenkel@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1061427 430-500318 Neubau Amt für Verbraucherschutz (AVS)