Zuschlag 1061427: 430-500318 Neubau Amt für Verbraucherschutz (AVS)
Publiziert am: 22. Februar 2019
Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Wettbewerbserfolg 1. Rang / 1. Preis
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | selective |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Empfehlung Preisgericht vom 25. November 2015 Verfügung Submissionsergebnis vom 22. Dezember 2015
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.06.2018
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1.
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.
Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.
Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Tellistrasse 67, Postfach 2531
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 00
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