Ausschreibung 1061307: Doppelspurausbau Wildpark-Höfli
Publiziert am: 22. Februar 2019
Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG
Zwischen Km 8.900 und 10.200 soll der Streckenabschnitt als Doppelspur ausgebaut werden. Mit dem Doppelspurausbau ist auch der Umbau der Hst. Wildpark-Höfli verbunden, wobei gleichzeitig die Anforderungen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt werden sollen. Davon betroffen sind ebenfalls zwei Personenunterführungen, welche mittels einer Rampe an die neuen Aussenperrons anzuschliessen sind. Die vorgängige Verlegung der Sihltalstrasse des Kantons Zürich sowie der Quellwasserleitung der Stadt Zürich stellt eine zwingende Voraussetzung zur Realisierung des Ausbaus dar. Es handelt sich um ein Ingenieurbauprojekt mit Anpassungen bzw. Erweiterungen der bestehenden Sihltalstrasse, der bestehenden Quellwasserleitung, der Personenunterführungen, der Gleis-, Fahrleitungs-, Lärm-, Erschütterungs- und Sicherungsanlagen sowie mit Errichtung von zwei neuen Aussenperrons inkl. Möblierung.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standortgebundene Dienstleistungen werden beim Auftraggeber (z.B. Sitzungen) bzw. am betroffenen Ort (z.B. Begehungen, Aufnahmen) erbracht. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Februar 2019 | Publikationsdatum | |
22. Februar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. März 2019 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen sind bis zum oben genannten Termin an die ausgeschriebene Stelle per E-Mail (lukas.scheu@szu.ch) zu richten (Vermerk: "Fragerunde: 8042 Doppelspurausbau Wildpark-Höfli"). |
10. April 2019 | Abgabetermin 16:00 | Spezifische Fristen und Bedingungen: Siehe Ziffer 4.5. Das vollständige und unterzeichnete Angebot ist in verschlossenem Couvert an die Adresse gemäss Ziff. 1.3 einzureichen. Auf dem Couvert ist deutlich das Stichwort Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbieterinnen der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Das Angebot ist rechtsgültig unterzeichnet 2-fach in Papierform und einfach in elektronischer Form (CD / USB-Stick) abzugeben. Bei Widersprüchen ist die Papierform massgebend. |
15. April 2019 | Offertöffnung | Spezifische Fristen und Bedingungen: Siehe Ziffer 4.5. Das vollständige und unterzeichnete Angebot ist in verschlossenem Couvert an die Adresse gemäss Ziff. 1.3 einzureichen. Auf dem Couvert ist deutlich das Stichwort Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbieterinnen der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Das Angebot ist rechtsgültig unterzeichnet 2-fach in Papierform und einfach in elektronischer Form (CD / USB-Stick) abzugeben. Bei Widersprüchen ist die Papierform massgebend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind unter den in den Unterlagen genannten Kriterien zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen sich nur an einem Angebot beteiligen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Allgemeinen Bestimmungen der SZU AG für Leistungen im Planungsbereich.
Werden gemäss den Ausführungen in den Unterlagen vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbefassung:
Die Firma Gähler und Partner AG, Sonnenbergstrasse 1, 5408 Ennetbaden nimmt die Bauherrenvertretung wahr, gilt somit als vorbefasst und wird als Anbieterin nicht zugelassen.
Die Firma Basler & Hofmann AG, Bachweg 1, 8133 Esslingen hat das Vorprojekt verfasst und gilt somit als vorbefasst. Ihr Auftrag ist abgeschlossen. Die Planunterlagen des Vorprojektes sind vollumfänglich dem Teil 03 dieser Ausschreibung beigelegt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte unter Beteiligung dieser Firma endet am 03.04.2019.
Des Weiteren waren folgende Subunternehmer in der Erarbeitung des Vorprojektes involviert und gelten als vorbefasst: Wüest Partner AG, 8001 Zürich, Wiederkehr & Villiger AG, 6343 Rotkreuz, BÄR Bahnsicherung AG, 8320 Fehraltorf, Baier + Büchler, 8050 Zürich, Enotrac AG, 3600 Thun und Wolfgang Schüler Ingenieurbüro, 8166 Niederweningen. Ihre Aufträge sind abgeschlossen. Die durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind in dem vorliegenden Vorprojekt eingeflossen. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte unter Beteiligung einer von diesen Firmen endet am 03.04.2019.
Die Frist gemäss SIMAP Ziffer 1.4 bleibt für alle anderen Anbieter unberührt.
SIMAP
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tage beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Wolframplatz 21
8045 Zürich
Telefon: +41 44 206 45 41
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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