Ausschreibung 1061039: (b19008) 620.000
Publiziert am: 15. Februar 2019
BBL
Der Neubau Pulverstrasse 11 in Ittigen wird per Mitte 2020 bezugsbereit sein. In einer ersten Etappe soll zunächst das gesamte Gebäude neu möbliert und Arbeitsplätze für 600 Personen bereitgestellt werden. Anschliessend erfolgen die Umzüge von 270 Arbeitsplätzen aus der Mühlestrasse 2, 81 Arbeitsplätze aus der Weltpoststrasse 5 und ca. 100 Arbeitsplätzen aus einem weiteren Standort im Wirtschaftsraum Bern inklusive Archiven in das Gebäude Pulverstrasse 11. Zwei weitere Etappen enthalten zusätzliche Umzüge innerhalb des Wirtschaftsraums Bern. Der Umzugs- und Möblierungsplaner bereitet alle für die Umsetzung der Standortwechsel nötigen Möblierungs-, Umzugs- und Transportmassnahmen vor und stellt ihre erfolgreiche Durchführung sicher.
Die Leistungen des Umzugsplaners umfassen die Teilphasen gemäss Art.4 Ordnung SIA 102/2014 resp. Norm SIA 112/2014, Modell Bauplanung, 32, 41, 51, 52 und 53
- BKP 558 Umzugsplaner (Projektleitung, Projektbegleitung)
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ittigen und Wirtschaftsraum Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. Februar 2019 | Publikationsdatum | |
15. Februar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden. |
6. März 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
1. April 2019 | Abgabetermin 23:55 | (Datum Poststempel) - Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
5. April 2019 | Offertöffnung | (Datum Poststempel) - Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Z1 Honorarangebot netto exkl. MwSt. |
20% | Z2 Referenzen der Unternehmung |
5% | - Z3.1 Organisation |
10% | - Z3.2 Ablaufkoordination und Terminplanung |
15% | Z4 Qualifikation der Schlüsselperson |
Zulassungsbedingungen
Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welcher die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen mit Ausnahme der Nachweise E2 betreffend der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot abgegeben werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
E1: Technische Leistungsfähigkeit:
- E1.1 Referenzen der Unternehmung über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren (insbesondere bezüglich Verwaltungsgebäuden), in den letzten ca. 5 Jahren realisierten Projekte. Für die Angaben ist das Formular 3 im Angebot zu verwenden. Die Referenzen der Unternehmung werden auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums Z2 verwendet.
- E1.2 Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Eine Ansprechperson (Projektleiter / Umzugskoordinator) muss während den Umzugs- und Möblierungsphasen während Geschäftszeiten (7 - 18 Uhr) mit einer maximalen Reaktionszeit von 20min erreichbar sein. Der Nachweis ist auf dem Formular 1 im Angebot zu erbringen.
- E1.3 Bestätigung des Anbieters mit seiner Unterschrift, im Falle der Auftragserteilung die beiliegenden aktuellen Weisungen über CAD-Daten des BBL (siehe Link Ziffer 4.6) vollumfänglich zu erfüllen und nach Bauvollendung die Daten und Dokumente in der verlangten Qualität dem BBL zu übergeben.
Die Bestätigung erfolgt mit Unterzeichnung des Formulars 2 im Angebot.
- E1.4 Erlangung allfällig nötiger Personensicherheitserklärungen der involvierten Mitarbeiter gemäss Rechtsgrundlagen Geheimschutz (Siehe:https://www.vbs.admin.ch/de/dokumente/suche.detail.document.html/vbs-internet/de/documents/ios/personensicherheitspruefung/Merkblatt-PSP-Dritte-d.pdf.html und Link Ziffer 4.6). Die Bestätigung erfolgt mit Unterzeichnung des Formulars 2.1 im Angebot.
E2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
- E2.1 Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteneingabe vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Beglaubigter aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate.
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Anbieter bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2017 (siehe Beilage)
Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Begehungen: Es findet keine Begehung statt.
3. Die Leistungen des Umzugsplaners sind im Dokument «8075_004_BKP558_Leistungsbeschrieb vom 25.01.2019» aufgeführt.
Simap: www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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