Ausschreibung 1061039: (b19008) 620.000

Publiziert am: 15. Februar 2019

BBL

Der Neubau Pulverstrasse 11 in Ittigen wird per Mitte 2020 bezugsbereit sein. In einer ersten Etappe soll zunächst das gesamte Gebäude neu möbliert und Arbeitsplätze für 600 Personen bereitgestellt werden. Anschliessend erfolgen die Umzüge von 270 Arbeitsplätzen aus der Mühlestrasse 2, 81 Arbeitsplätze aus der Weltpoststrasse 5 und ca. 100 Arbeitsplätzen aus einem weiteren Standort im Wirtschaftsraum Bern inklusive Archiven in das Gebäude Pulverstrasse 11.

Zwei weitere Etappen enthalten zusätzliche Umzüge innerhalb des Wirtschaftsraums Bern.

Der Umzugs- und Möblierungsplaner bereitet alle für die Umsetzung der Standortwechsel nötigen Möblierungs-, Umzugs- und Transportmassnahmen vor und stellt ihre erfolgreiche Durchführung sicher.

Die Leistungen des Umzugsplaners umfassen die Teilphasen gemäss Art.4 Ordnung SIA 102/2014 resp. Norm SIA 112/2014, Modell Bauplanung, 32, 41, 51, 52 und 53
- BKP 558 Umzugsplaner (Projektleitung, Projektbegleitung)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ittigen und Wirtschaftsraum Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71541000: Projektmanagement im Bauwesen
Tags (Bau):
  • 558: Projektleitung, Projektbegleitung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Februar 2019 Publikationsdatum
15. Februar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

6. März 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1. April 2019 Abgabetermin 23:55

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail (gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

5. April 2019 Offertöffnung

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail (gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Z1 Honorarangebot netto exkl. MwSt.
20% Z2 Referenzen der Unternehmung
5% - Z3.1 Organisation
10% - Z3.2 Ablaufkoordination und Terminplanung
15% Z4 Qualifikation der Schlüsselperson

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welcher die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen mit Ausnahme der Nachweise E2 betreffend der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot abgegeben werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

E1: Technische Leistungsfähigkeit:
- E1.1 Referenzen der Unternehmung über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren (insbesondere bezüglich Verwaltungsgebäuden), in den letzten ca. 5 Jahren realisierten Projekte. Für die Angaben ist das Formular 3 im Angebot zu verwenden. Die Referenzen der Unternehmung werden auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums Z2 verwendet.

- E1.2 Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Eine Ansprechperson (Projektleiter / Umzugskoordinator) muss während den Umzugs- und Möblierungsphasen während Geschäftszeiten (7 - 18 Uhr) mit einer maximalen Reaktionszeit von 20min erreichbar sein. Der Nachweis ist auf dem Formular 1 im Angebot zu erbringen.

- E1.3 Bestätigung des Anbieters mit seiner Unterschrift, im Falle der Auftragserteilung die beiliegenden aktuellen Weisungen über CAD-Daten des BBL (siehe Link Ziffer 4.6) vollumfänglich zu erfüllen und nach Bauvollendung die Daten und Dokumente in der verlangten Qualität dem BBL zu übergeben.
Die Bestätigung erfolgt mit Unterzeichnung des Formulars 2 im Angebot.

- E1.4 Erlangung allfällig nötiger Personensicherheitserklärungen der involvierten Mitarbeiter gemäss Rechtsgrundlagen Geheimschutz (Siehe:https://www.vbs.admin.ch/de/dokumente/suche.detail.document.html/vbs-internet/de/documents/ios/personensicherheitspruefung/Merkblatt-PSP-Dritte-d.pdf.html und Link Ziffer 4.6). Die Bestätigung erfolgt mit Unterzeichnung des Formulars 2.1 im Angebot.

E2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
- E2.1 Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteneingabe vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Beglaubigter aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate.
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Anbieter bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2017 (siehe Beilage)

Nachverhandlungen:

Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Begehungen: Es findet keine Begehung statt.

3. Die Leistungen des Umzugsplaners sind im Dokument «8075_004_BKP558_Leistungsbeschrieb vom 25.01.2019» aufgeführt.

Offizielles Publikationsorgan:

Simap: www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1061039 (b19008) 620.000