Ausschreibung 1055763: Ingenieur Bahnhofplatz West mit Veloeinstellhalle
Publiziert am: 15. Januar 2019
Einwohnergemeinde Münsingen
Die Schwerpunkte der Ausgeschriebenen Arbeiten liegen bei der Submission für die Baumeisterarbeiten sowie der Bauleitung und der Baubegleitung. Das Auflageprojekt muss für die Ausführung ergänzt und teils überarbeitet werden. Die Zeitlichen Abläufe sind mit dem Projekt Neubau Senevita abzustimmen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. Januar 2019 | Publikationsdatum | |
15. Januar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. März 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. Februar 2019 | Frist für Fragen | Schriftliche Beantwortung der Fragen bis 08.02.2019 |
1. März 2019 | Abgabetermin 17:00 | Geschlossener Umschlag mit dem Vermerk "Submission Bauingenieurarbeiten Bahnhofvorplatz West mit Veloeinstellhalle" |
4. März 2019 | Offertöffnung | Geschlossener Umschlag mit dem Vermerk "Submission Bauingenieurarbeiten Bahnhofvorplatz West mit Veloeinstellhalle" |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Der Bauherr behält sich das Recht für Verhandlungen vor. Diese werden nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, deren Angebot aufgrund der Bewertung nach Zuschlagskriterien eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Verhandlungen dienen zur Präsentation des Angebotes durch den Anbieter und zur Beantwortung technischer und administrativer Fragen des Bauherrn. Das Preisangebot kann nicht verhandelt werden.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit dem Versanddatum beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und die greifbaren Beweismittel sind beizulegen.
Wird die Ausschreibung nicht angefochten, können die darin enthaltenen Festlegungen, insbesondere Eignungs- und Zuschlagskriterien, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr angefochten werden.
Thunstrasse 1
3110 Münsingen
Telefon: +41 31 724 52 23
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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