Ausschreibung 1054985: Submission Architekturdienstleistung Erweiterung Obstadtschulhaus
Publiziert am: 11. Februar 2019
Politische Gemeinde Walenstadt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Gemeinde Walenstadt als Bauherrin für die Erweiterung und den Umbau des Obstadtschulhauses einen erfahrenen und zuverlässigen Auftragnehmer für die Ausführungsplanung und die Bauleitung.
Ziel des Verfahrens ist die Evaluation eines Auftragnehmers, welcher für die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und die Realisierung qualifiziert ist und diese in der geforderten Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie die Einhaltung der Kosten- und Terminvorgaben erfüllen kann.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Walenstadt |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. Februar 2019 | Publikationsdatum | |
11. Februar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Unterlagen Bauprojekt: sekretariat@stauffer-studach.ch |
26. April 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
None | Frist für Fragen | None |
26. April 2019 | Abgabetermin 00:00 | Bei einer persönlichen Abgabe gilt das Abgabedatum während den Öffnungszeiten (Freitag: 07:00 - 14:00 durchgehend). Bei einer Einreichung per Post das Datum des Poststempels (A-Post) oder des Auftragsbelegs. Das Aufgabedatum muss ersichtlich (Lesbarkeit des Poststempels bzw. Auftragsbelegs) sein. Hierfür sind die Bieter verantwortlich. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Es wird ein Eingangsprotokoll geführt. |
3. Mai 2019 | Offertöffnung | Bei einer persönlichen Abgabe gilt das Abgabedatum während den Öffnungszeiten (Freitag: 07:00 - 14:00 durchgehend). Bei einer Einreichung per Post das Datum des Poststempels (A-Post) oder des Auftragsbelegs. Das Aufgabedatum muss ersichtlich (Lesbarkeit des Poststempels bzw. Auftragsbelegs) sein. Hierfür sind die Bieter verantwortlich. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Es wird ein Eingangsprotokoll geführt. |
1. Juni 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. Gegen Entscheide des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen kann nicht rekurriert werden. Gerichtsstand ist St.Gallen, anwendbar ist schweizerisches Recht.
Aus wichtigen Gründen kann die Auftraggeberin das Verfahren jederzeit abbrechen oder wiederholen lassen (Art. 38 VöB).
Bahnhofstrasse 19
8880 Walenstadt
Telefon: 081 720 25 25
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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