Ausschreibung 1054985: Submission Architekturdienstleistung Erweiterung Obstadtschulhaus

Publiziert am: 11. Februar 2019

Politische Gemeinde Walenstadt

Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Gemeinde Walenstadt als Bauherrin für die Erweiterung und den Umbau des Obstadtschulhauses einen erfahrenen und zuverlässigen Auftragnehmer für die Ausführungsplanung und die Bauleitung.
Ziel des Verfahrens ist die Evaluation eines Auftragnehmers, welcher für die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und die Realisierung qualifiziert ist und diese in der geforderten Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie die Einhaltung der Kosten- und Terminvorgaben erfüllen kann.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Walenstadt

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Februar 2019 Publikationsdatum
11. Februar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Unterlagen Bauprojekt: sekretariat@stauffer-studach.ch

26. April 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
None Frist für Fragen

None

26. April 2019 Abgabetermin 00:00

Bei einer persönlichen Abgabe gilt das Abgabedatum während den Öffnungszeiten (Freitag: 07:00 - 14:00 durchgehend). Bei einer Einreichung per Post das Datum des Poststempels (A-Post) oder des Auftragsbelegs. Das Aufgabedatum muss ersichtlich (Lesbarkeit des Poststempels bzw. Auftragsbelegs) sein. Hierfür sind die Bieter verantwortlich. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Es wird ein Eingangsprotokoll geführt.

3. Mai 2019 Offertöffnung

Bei einer persönlichen Abgabe gilt das Abgabedatum während den Öffnungszeiten (Freitag: 07:00 - 14:00 durchgehend). Bei einer Einreichung per Post das Datum des Poststempels (A-Post) oder des Auftragsbelegs. Das Aufgabedatum muss ersichtlich (Lesbarkeit des Poststempels bzw. Auftragsbelegs) sein. Hierfür sind die Bieter verantwortlich. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Es wird ein Eingangsprotokoll geführt.

1. Juni 2019 Geplanter Projektstart
31. März 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt des Kantons St.Gallen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. Gegen Entscheide des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen kann nicht rekurriert werden. Gerichtsstand ist St.Gallen, anwendbar ist schweizerisches Recht.
Aus wichtigen Gründen kann die Auftraggeberin das Verfahren jederzeit abbrechen oder wiederholen lassen (Art. 38 VöB).


Kontakt

Politische Gemeinde Walenstadt
Bahnhofstrasse 19
8880 Walenstadt
Telefon: 081 720 25 25
E-Mail-Adresse:  
info@walenstadt.ch