Ausschreibung 1050853: ID_498_GPL_FW-Netz Bern

Publiziert am: 12. Dezember 2018

Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss

Auf der Grundlage des Richtplans Energie der Stadt Bern ist ewb verpflichtet das Fernwärmenetz auszubauen und neue Stadtgebiete flächendeckend zu erschliessen. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung müssen neben technischen Fragestellungen, rechtliche, finanzielle, organisatorische und kommunikative Themen bearbeitet und gelöst werden.

In den kommenden Jahren beginnen die Bauarbeiten für die Fernwärmeleitung ab der Energiezentrale Forsthaus. 2020 sollen erste angeschlossene Gebäude Fernwärme beziehen. Für die Zeit danach plant ewb in Etappen, den weiteren Ausbau des Netzes. Das Ziel lautet, mittelfristig möglichst viele Hauser im Westen der Stadt Bern mit Fernwarme zu beliefern – einerseits, um die Vorgabe des Energierichtplans 2035 zu erreichen und andererseits, weil ein dichtes Netz für eine hohe Wirtschaftlichkeit sorgt.“

Die Details sind den Submissionsunterlagen zu entnehmen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern (Schweiz)

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Dezember 2018 Publikationsdatum
12. Dezember 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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11. Januar 2019 Frist für Fragen

Fragen zu den Submissionsunterlagen und den Vertragsentwürfen werden ausschliesslich schriftlich beantwortet. Fragen sind innerhalb der unter Ziffer 1.3 angegebenen Frist auf www.simap.ch einzureichen.
Die Antworten der anonymisierten Fragen werden am 17.01.2019 auf www.simap.ch publiziert.

Auskünfte zum Verfahren erteilt: Energie Wasser Bern, Administration Beschaffungsausschuss, Frau Verena Jordi, Postfach, 3001 Bern, Tel.: +41 31 321 92 50 / E-Mail: ewb-beschaffungen@ewb.ch.

31. Januar 2019 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2, in verschlossenem
Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist)
"Bitte nicht öffnen" und dem Absender.
a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder
Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs,
gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post):
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich
anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

5. Februar 2019 Offertöffnung

Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2, in verschlossenem
Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist)
"Bitte nicht öffnen" und dem Absender.
a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder
Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs,
gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post):
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich
anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

1. April 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% - ZK1: Beschaffungspreis, gemäss Angebot:
45% - ZK2: Schlüsselpersonen / Organisation:
25% - ZK3: Auftragsanalyse
10% - ZK4: Präsentation:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Für die Gesamtprojektleitung wird primär eine Person gesucht. Das Backoffice dieser Person muss zwingend in der gleichen Firma platziert sein, damit keine administrativen Schnittstellen entstehen können.

Eignungskriterien:

Vorerst prüft der Auftraggeber nur, ob ein Anbieter alle Eignungskriterien erfüllt. Anbietende, welche nicht sämtliche Eignungskriterien vorbehaltlos erfüllen, sind für den Auftraggeber ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Eignungskriterien beziehen sich auf die Leistungsfähigkeit der Firma, die Referenzen sowie die Sprachkenntnisse:

E1 Erfahrung als Gesamtprojektleitung
Die anbietende Firma verfügt über vertiefte Erfahrung im Bereich der Beratung und Unterstützung von öffentlichen Bauherrschaften in der Funktion als Gesamtprojektleitung. Sie ist mit den unterschiedlichen Instrumenten und Prozessen vertraut und besitzt ein breites Know-how. Dazu gehören unter anderem Führung von Bauherrengemeinschaften, Aufbau- und Ablauforganisation, Reporting, Submissions-, Bestell- und Rechnungswesen, Bewilligungsprozesse inkl. Landerwerb, Beratung und Vertretung der Bauherrschaft. Weiter bietet die Firma ebenfalls Leistungen im Bereich des Backoffice an.
Erwartet wird eine Dokumentation von 2 durch den Anbieter / die Anbieterin ausgeführten Referenzprojekten. Die Referenzen müssen in der Realisierung oder erfolgreich abgeschlossen. worden sein und dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Abschluss 2008 oder später). Die Referenzprojekte müssen in Bezug auf Inhalt, Komplexität und Umfang mit dem ausgeschriebenen Mandat vergleichbar sein (Beilage 01).

E2 Verfügbarkeit Schlüsselperson
Die Schlüsselperson liefert den Nachweis, dass sie in dem für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Zeitumfang zur Verfügung steht. Im Rahmen der Auftragserfüllung können wichtige Gründe wie Kündigung, Unfall, Krankheit etc. auftreten, die dazu führen, dass die für das Mandat vorgesehenen Schlüsselperson ersetzt werden muss.
Der Anbieter / die Anbieterin ist in diesem Fall für den Ersatz durch gleich gut qualifizierte Personen verpflichtet. Das Engagement in anderen Projekten gilt dabei nicht als wichtiger Grund (Beilage 02).

E3 Ersatz Schlüsselperson
Der Anbieter hat nachzuweisen, sofern zwingende Gründe vorliegen, dass der Gesamtprojektleiter das Mandat nicht mehr weiterführen kann (langfristiger Ausfall etc.), die Möglichkeit hat, die Position des Gesamtprojektleiters mit einer weitgehend gleichwertig qualifizierten Person ersetzen zu können. Dies ist mittels Referenzen gemäss Beilage 03 nachzuweisen.

E4 Bereitschaftserklärung
Unterzeichnung der Bereitschaftserklärung das Mandat personenbezogen zu übernehmen (Beilage 04).

E5 Verfügbarkeit Fachpersonal
Die anbietende Firma verfügt im Minimum über 3 weitere für das Mandat qualifizierte Mitarbeitende. Sie bestätigt weiter, dass dieses Personal zur Auftragserbringung zur Verfügung steht.
Nachweis: Namentliche Nennung des Personals und schriftliche Bestätigung, dass dieses Personal zur Auftragserbringung zur Verfügung steht (Beilage 05).

E6 Sprachkenntnisse
Die Firma bestätigt mit dem Einreichen der Beilage 08 (Schlüsselpersonen Referenzen), dass die angegebenen Schlüsselpersonen sich sowohl schriftlich wie auch mündlich einwandfrei in der Projektsprache (Deutsch) ausdrücken können.

E7 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter / die Anbieterin verfügt über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Die jährliche Auftragssumme des Dienstleistungsauftrags darf 25% des jährlichen Firmenumsatzes im entsprechenden Fachgebiet nicht überschreiten.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen, resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen (alle geforderten Unterlagen müssen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden und gelten als Bestandteil Ihrer Offerte.):
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den folgenden Nachweisen:
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Sofern im GAV vorgeschrieben: Bestätigung der Krankentaggeldversicherung (KTV)
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bzgl. Einhaltung des GAV
- Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bzgl.
- Orts- und Branchenüblichkeit sowie
- Lohngleichheit zwischen Mann und Frau

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind, müssen diese nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Die Selbstdeklaration ist immer einzureichen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

- Es werden nur Angebote in Schweizer Franken und ohne Wechselkursvorbehalte zum Verfahren zugelassen.
- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebotes.
- Die Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Energie Wasser Bern vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Energie Wasser Bern


Kontakt

Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
Monbijoustrasse 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 321 92 50
E-Mail-Adresse:  
ewb-beschaffungen@ewb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1050853 ID_498_GPL_FW-Netz Bern