Ausschreibung 1040159: Strassenraumgestaltung Fahrweid / Weiningen
Publiziert am: 2. Oktober 2018
Gemeinde Weiningen
Der Durchgangsverkehr von der Überlandstrasse in Richtung Weiningen / Geroldswil soll nach der Verlegung der Niederholzstrasse mehrheitlich über die Neue Niederholzstrasse (Umfahrungsstrasse) geführt werden. Da es sich bei dieser Umfahrung jedoch um einen Umweg für die Verkehrsteilnehmenden handelt, sind zur Zielerreichung des neuen Verkehrskonzepts flankierende Massnahmen auf der Fahrweidstrasse und der Alten Niederholzstrasse erforderlich. Gleichzeitig zu den Umgestaltungsmassnahmen sind Instandsetzungen dieser Strassen sowie zusätzlich der Hardwald- und Querstrasse vorgesehen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Ingenieurleistungen inkl. Bauleitung für die Projektierungs- und Realisierungsphase. Jede Teilphase muss separat durch die Bauherrschaft ausgelöst werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (Gemeinde Weiningen) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. Oktober 2018 | Publikationsdatum | |
2. Oktober 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. November 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
19. Oktober 2018 | Frist für Fragen | None |
12. November 2018 | Abgabetermin 14:00 | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). |
12. November 2018 | Offertöffnung | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). |
1. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
1. Ausschluss: Helbling Beratung + Bauplanung AG (Zürich) ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
2. Die Firma Metron Verkehrsplanung AG, Brugg als Verfasserin der Planungsstudie ist zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Deren Arbeiten sind abgeschlossen und die wesentlichen Erzeugnisse sind den Ausschreibungsunterlagen beigelegt. Der Gleichstand der Information ist dadurch hergestellt, Gleichbehandlung und Transparenz sind gewährleistet. Nachfolgende Firmen sind ebenfalls zur Teilnahme am Verfahren zugelassen:
- Porta AG Ingenieure Planer Geometer, Brugg (Ingenieurleistungen für die Verlegung der Niederholzstrasse)
- Landis AG Bauingenieure + Planer, Geroldswil (Ingenieurleistungen Alte Niederholzstrasse, Fahrweidstrasse, Querstrasse und Hardwaldstrasse)
- suisseplan Ingenieure AG, Zürich und ILF Beratende Ingenieure AG, Zürich (Ingenieurleistungen für die Entwässerung / Kanalisation der Fahrweidstrasse)
3. Gestützt auf die Submissionsverordnung vom 23.07.2003 (Submissionsverordnung; LS 720.11), § 10 Abs. g behält sich der Auftraggeber das Recht vor, später weitere mit dem Grundauftrag verbundene Aufträge freihändig und zu den gleichen Konditionen wie im vorliegenden Verfahren zu vergeben.
4. Bei der vorgesehenen, teilphasenweisen Auftragserteilung bleibt die Verbindlichkeit des Angebots für die weiteren Phasen und Teilphasen über die 12 Monate ab Eingabetermin hinaus weiter bestehen (bis zur Auslösung der letzten Phase).
5. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich für sämtliche Phasen und Objekte. Der Zuschlag erfolgt vorbehältlich der Finanzierung und der Projektgenehmigung. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne oder mehrere Phasen, Teilphasen oder Objekte nicht ausführen zu lassen. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Badenerstrasse 15
8104 Weiningen
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