Ausschreibung 1038903: (b18021) 620.000

Publiziert am: 28. September 2018

BBL

Das BBL plant das Gebäude an der Eigerstrasse 65 in Bern zu sanieren.
Die Ausführung soll voraussichtlich ab 2024 erfolgen. Als Entscheidungsgrundlage für die Auslösung eines Bauprojektes, soll in einem ersten Schritt bis Dezember 2019 ein Vorprojekt erarbeitet werden. Hierfür sind die empfohlenen Massnahmen einer Machbarkeitsstudie von 2017 sowie die Umstrukturierung der Grundrisse gem. dem Belegungskonzept «Multispace» des BBL zu planen.

Die Generalplanerleistungen umfassen die Teilleistungen gemäss Ordnung SIA 102 und 108 - Ausgabe 2014, resp. Norm SIA 112/2014 - für die Projektierung und Realisierung, die Phasen 31, 32, 33, 41, 51, 52 und 53.
Die Generalplanerleistungen umfassen folgende Fachgebiete:
- BKP 291 Architekt (Federführung mit Generalplanerfunktion)
- BKP 293 Elektroingenieur
- BKP 294 / 295 HLKKS Ingenieur inkl. Gesamtkoordination Haustechnik
- BKP 298 Gebäudeautomationsingenieur (MSRL)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 65, CH - 3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
  • 295: Sanitäringenieur
  • 298: Spezialisten 2
  • 294: HLK-Ingenieur
  • 293: Elektroingenieur
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. September 2018 Publikationsdatum
28. September 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

8. Oktober 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrages Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Für die zweite Stufe (Angebotsphase) wird eine Frist zur Fragestellung separat angesetzt.

23. Oktober 2018 Abgabetermin 23:55

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Teilnahmeantrages sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

29. Oktober 2018 Offertöffnung

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Teilnahmeantrages sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% - ZK1.1 Behaglichkeit
40% - ZK1.2 Innenraumqualität
20% ZK2 Honorarangebot netto exkl. MwSt.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt auf dem Formular AF1 im Teil B alle Gesellschafter mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die Auswahl der Teilnehmer für die Angebotsphase erfolgt aufgrund der Beurteilung der Eignungsnachweise. Massgebend sind die folgenden mit ihrer Gewichtung aufgeführten Eignungskriterien. Die Eignungskriterien 2 werden nicht gewichtet, müssen aber für eine Präqualifikation auch erfüllt sein.

EK1 Erfahrung der Unternehmung Architekt:
- EK1.1 Eine Referenz der Unternehmung im Bereich «Umbau».
Die Referenz soll die Vorgehensweise/Umgang mit der bestehenden Bausubstanz und Vorgehensweise im Bereich Energie aufzeigen. Das Referenzobjekt wurde in den letzten ca. 10 Jahren realisiert. Der Nachweis ist mit Skizzen, Grafiken, Beschrieb etc. auf einem Dokument A3 als Beilage zum Formular EN1a im Teil B zu erbringen. Gewichtung 50%

- EK1.2 Eine Referenz der Unternehmung im Bereich "Architektonische Qualität".
Das Referenzprojekt soll hohe architektonische Qualitäten aufweisen. Es kann sich um einen Neubau, einen Umbau oder eine Erweiterung handeln. Die Referenz muss nicht realisiert sein. Auch Wettbewerbsbeiträge sind zugelassen. Der Nachweis ist mit Skizzen, Grafiken, Beschrieb etc. auf einem Dokument A3 als Beilage zum Formular EN1b im Teil B zu erbringen. Gewichtung 50%

EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
- EK2.1 Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Eingabe des Antrages auf Teilnahme und vor der Präqualifikation einzureichende Nachweise:
- Beglaubigter aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Anbieter bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

5

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2015 (siehe Beilage).

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine reinen Abgebotsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das entsprechende Selbstdeklarationsblatt, Formular AF2 im Teil B, Formulare für die Präqualifikation, ist zu unterzeichnen und einzureichen.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Eine Begehung des Objektes ist in der Zweiten Stufe des Verfahrens vorgesehen. Der Termin wird mit Bekanntgabe der präqualifizierten Teams mitgeteilt.

3. Mehrfachteilnahmen: Mehrfachteilnahmen von einzelnen Teammitgliedern sind mit Ausnahme des Architekten mit Generalplanerfunktion zulässig.

4. Vergütung für die Offerte: Es steht ein Betrag von CHF 3‘000.- inkl. Mwst. für die Vergütung der Offerten zur Verfügung. Dieser wird den präqualifizierten Anbietern mit einem vollständigen Angebot zu gleichen Teilen entrichtet.

5. Vorbefassung: Das BBL hat für das vorliegende Projekt folgende Studien und Analysen ausarbeiten lassen:
- Machbarkeitsstudie, Atelier 5 Architekten und Planer AG vom 31.03.2017
- Objektdossier Unterhalt, Suter+Partner Architekten AG vom 19.04.11
- Machbarkeitsstudie PV-Anlage E61/65, Basler+Hoffmann AG vom 15.03.10
Die Ergebnisse sind in den Ausschreibungsunterlagen (Beilagen) offengelegt. Mit der Offenlegung der Studien und Analysen sind die Verfasser:
- Atelier 5 Architekten und Planer AG, Bern
- CSD Ingenieure AG, Liebefeld
- 2ap / Abplanalp Affolter Partner, Bern
- Prometplan Fassadenplaner, Brügg/Biel
- hpb consulting, Bern (Schadstoffe)
- Suter+Partner Architekten AG, Bern
- Basler+Hoffmann AG, Zürich
berechtigt, am vorliegenden Beschaffungsverfahren teilzunehmen.

Offizielles Publikationsorgan:

Simap: www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1038903 (b18021) 620.000