Zuschlag 1035167: Tiefenbohrungen (TBO) - Drilling supervisor

Publiziert am: 31. August 2018

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra

Wirtschaftlich günstigstes Angebot


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 76431500: Beaufsichtigung von Schachtbohrungen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis (Angebotssumme in CHF, exkl. MwSt.)
40% Projektspezifische Kompetenzen des Personals
30% Vorgehenskonzept, Serviceorganisation und QHSE-Management

Berücksichtigte Anbieter

Well Engineering Partners, Hoogeveen, NL
CHF 8,675,557 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau
Ausschreibung vom: 15.06.2018
Titel:
Evaluationsdauer: 76 Tage

Datum des Zuschlags:

30.08.2018


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r)
gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz,
BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag
und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag zusammenhängen freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).


Kontakt

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra
Hardstrasse 73, Postfach 280
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1035167 Tiefenbohrungen (TBO) - Drilling supervisor