Ausschreibung 1034937: A&V / Anlagenplaner-AB

Publiziert am: 2. November 2018

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra

Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die relevanten standortunabhängigen (generischen) Anlagenmodule, Systeme und Komponenten eines geologischen Tiefenlagers zu überprüfen, gegebenenfalls zu optimieren sowie zusammenfassend zu beschreiben und darzustellen. Die zu erarbeitenden Dokumente bilden sodann die Grundlage für die standortspezifischen Vorprojekte und für das Rahmenbewilligungsgesuch. Das übergeordnete Ziel ist somit die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für das Rahmenbewilligungsgesuch. Zudem wird ein wichtiger Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit geleistet, z.B. für die "Auswahl Standort für Vorbereitung RBG".
Weitere Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Beim Standort der Beauftragten sowie bei der Nagra in Wettingen, Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. November 2018 Publikationsdatum
2. November 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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13. Dezember 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
14. November 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache bis zum genannten Termin unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen.
Die Antworten werden im "Forum" bis am 21.11.2018 publiziert.

13. Dezember 2018 Abgabetermin 16:00

Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist als Papierausdruck in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie) mit allen geforderten Beilagen einzureichen. Zusätzlich sind zwei USB-Sticks mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.
Die Angebote müssen spätestens zur unten genannten Frist bei der Nagra eingetroffen sein (es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Anbieterin ermächtigt die Auftraggeberin, die in dieser Ausschreibung gemachten Angaben zu überprüfen.

14. Dezember 2018 Offertöffnung

Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist als Papierausdruck in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie) mit allen geforderten Beilagen einzureichen. Zusätzlich sind zwei USB-Sticks mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.
Die Angebote müssen spätestens zur unten genannten Frist bei der Nagra eingetroffen sein (es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Anbieterin ermächtigt die Auftraggeberin, die in dieser Ausschreibung gemachten Angaben zu überprüfen.

1. März 2019 Geplanter Projektstart
30. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: lineare Preisbewertung; Bandbreite 80%
30% ZK2: Auftragsanalyse, Vorgehensweise & Organisation
25% ZK3: Qualifikation des angebotenen Personals
15% ZK4: Qualifikation der Anbieterin

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen, gemäss Ausschreibungsunterlagen

Eignungskriterien:

2.1Eignungskriterium EK1
Die Anbieterin muss ihren Jahresumsatz (im Anlagenbau) der letzten drei Jahre im Angebotsformular angeben. Der Durchschnittswert muss grösser als das dreifache Auftragsvolumen pro Jahr sein.
Bei einer Ingenieurgemeinschaft gilt das Kriterium für die Summe der Jahresumsätze (im Anlagenbau) der beteiligten Firmen, und die federführende Firma muss mindestens 50% des Kriteriums erfüllen.
2.2Eignungskriterium EK2
Bestätigung, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung bei den übrigen Projekten (siehe auch Angebotsformular).
Durchschnittliche Mindestverfügbarkeit für Schlüsselpersonen: 30%
2.3Eignungskriterium EK3
Die Anbieterin muss mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbarer Komplexität und Grösse (mind. 50 Mio. CHF Investitionsvolumen exkl. MWST) aus dem gleichen Fachbereich (Anlagenbau oder Infrastrukturprojekt) vorweisen können. Bei einer Bietergemeinschaft muss dieses Kriterium von der federführenden Firma erfüllt werden. Die erforderlichen Angaben für Referenzprojekte sind im Angebotsformular aufgelistet.
2.4Eignungskriterium EK4
Die Arbeitssprache ist Deutsch. Deshalb wurde als Eignungskriterium EK4 "Deutschsprachigkeit" (Tätigkeiten im deutsch-sprachigen Raum, gute Deutschkenntnisse in Schrift und Wort) festgelegt.
Die Schlüsselpersonen müssen über sehr gute Deutschkenntnisse (Wort und Schrift) verfügen und Tätigkeit im deutschsprachigen Raum nachweisen. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (z.B. durch entsprechende Angaben im CV der Schlüsselpersonen, Sprachzertifikate) sowie durch entsprechende Referenzprojekte der Schlüsselpersonen. Ausserdem soll durch Referenzprojekte der anbietenden Firma die Tätigkeit im deutschsprachigen Raum ersichtlich sein.
2.5Eignungskriterium EK5
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, dürfen die anbietenden Firmen keine Aufträge von anderen Beteiligten im Sachplan geologische Tiefenlager haben. Als Eignungskriterium EK5 wurde deshalb "kein Engagement bei anderen Stakeholdern (z.B. ENSI, Regionalkonferenz)" festgelegt.
Die Anbieterin bestätigt mit der Abgabe des Angebots und durch Unterschrift auf dem Angebotsformular, dass sie keine laufenden Aufträge von anderen interessierten Parteien des Sachplans geologische Tiefenlager hat und im Auftragsfall auch keine solchen Aufträge annehmen wird. Gemeint sind damit Akteure, welche im Dokument "Sachplan geologische Tiefenlager – Konzeptteil, Anhang V: Pflichtenheft" vom 2. April 2008 (rev. 2011)" aufgeführt sind.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.

Geschäftsbedingungen:

Die Nagra akzeptiert keine AGB von Anbieterinnen
Es gelten die AGB der Nagra (https://www.nagra.ch/de/agb.htm)

Nachverhandlungen:

-

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Nagra vergibt Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der
Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (gemäss Formular "Angaben zur Unternehmung").

Sonstige Angaben:

1) Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag zusammenhängen, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).
2) Die Firma Gähler und Partner AG (GPAG) hat ein Mandat als Stabstelle des Hauptprojekts ABU und ist daher vom Verfahren
ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der
Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst,
es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht
eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich
beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der
Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra
Hardstrasse 73, Postfach 280
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch

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