Ausschreibung 1029203: Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation Luzern
Publiziert am: 14. Juli 2018
Tiefbauamt Stadt Luzern
Notwendige Ingenieurleistungen, insbesondere Ingenieur-, und Spezialistendienstleistungen für das Projekt "Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation" als Gesamtplaner in den Projektphasen 31 (Vorprojekt), 32 (Bauprojekt); 33 (Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt); 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag); 51 (Ausführungsprojekt); 52 (Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme/Abschluss), gemäss SIA-Ordnungen 103 (2014), 106 (2007), 108 (2014)
-Strassenbau, einschliesslich Entwässerung, SIA 103
-Werkleitungsbau, SIA 103
-Geotechnik, inkl. erdmechanische Nachweise im Bau- und Endzustand, SIA 106
-Vermessung, SIA 103
-Spezialtiefbau, SIA 103
-Elektrotechnik, SIA 108
-Velostation inkl. Innenausbau, SIA 103, 108
Der Gesamtplaner ist in allen Phasen zuständig für die Gesamt- und Fachkoordination.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Luzern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. Juli 2018 | Publikationsdatum | |
16. Juli 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über www.simap.ch abgegeben |
27. August 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. August 2018 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im „Forum“ einzureichen. Sie werden bis 10. August 2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im „Forum“ beantwortet. Nach dem 03. August 2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
27. August 2018 | Abgabetermin 14:00 | Das Angebot ist einfach in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (CD/DVD/Memory Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. |
28. August 2018 | Offertöffnung | Das Angebot ist einfach in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (CD/DVD/Memory Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. |
1. Oktober 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 | Kompetenz Schlüsselpersonen und Verfügbarkeiten |
35 | Angebotspreis |
25 | Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen.
Eine Firma darf nur in einer Planergemeinschaft (Anbieter) als Partner an der Submission teilnehmen. Eine Firma muss die Federführung in der Planergemeinschaft übernehmen und ist direkter Ansprechpartner des Auftraggebers. Der Wechsel von Partnern innerhalb der Planergemeinschaft im Zeitraum zwischen der Einreichung der Offerte und dem Vertragsabschluss ist nicht zugelassen bzw. führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters aus dem Verfahren.
Nach Vertragsschluss gelten betreffend Wechsel von Partnern und Schlüsselpersonen innerhalb der Planergemeinschaft die entsprechenden vertraglichen Bedingungen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Kantonsblatt des Kantons Luzern
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht (früher Verwaltungsgericht) Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46
6002 Luzern, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
Industriestrasse 6
6005 Luzern
Telefon: 041 208 85 42
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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