Ausschreibung 1029203: Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation Luzern

Publiziert am: 14. Juli 2018

Tiefbauamt Stadt Luzern

Notwendige Ingenieurleistungen, insbesondere Ingenieur-, und Spezialistendienstleistungen für das Projekt "Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation" als Gesamtplaner in den Projektphasen 31 (Vorprojekt), 32 (Bauprojekt); 33 (Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt); 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag); 51 (Ausführungsprojekt); 52 (Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme/Abschluss), gemäss SIA-Ordnungen 103 (2014), 106 (2007), 108 (2014)
-Strassenbau, einschliesslich Entwässerung, SIA 103
-Werkleitungsbau, SIA 103
-Geotechnik, inkl. erdmechanische Nachweise im Bau- und Endzustand, SIA 106
-Vermessung, SIA 103
-Spezialtiefbau, SIA 103
-Elektrotechnik, SIA 108
-Velostation inkl. Innenausbau, SIA 103, 108
Der Gesamtplaner ist in allen Phasen zuständig für die Gesamt- und Fachkoordination.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Luzern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Juli 2018 Publikationsdatum
16. Juli 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über www.simap.ch abgegeben

27. August 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. August 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im „Forum“ einzureichen. Sie werden bis 10. August 2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im „Forum“ beantwortet. Nach dem 03. August 2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

27. August 2018 Abgabetermin 14:00

Das Angebot ist einfach in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (CD/DVD/Memory Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.
Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel).
Aufschrift:
Stichwort: "Gesamtplaner Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation" – Bitte nicht öffnen!

28. August 2018 Offertöffnung

Das Angebot ist einfach in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (CD/DVD/Memory Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.
Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel).
Aufschrift:
Stichwort: "Gesamtplaner Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation" – Bitte nicht öffnen!

1. Oktober 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 Kompetenz Schlüsselpersonen und Verfügbarkeiten
35 Angebotspreis
25 Auftragsanalyse

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen.
Eine Firma darf nur in einer Planergemeinschaft (Anbieter) als Partner an der Submission teilnehmen. Eine Firma muss die Federführung in der Planergemeinschaft übernehmen und ist direkter Ansprechpartner des Auftraggebers. Der Wechsel von Partnern innerhalb der Planergemeinschaft im Zeitraum zwischen der Einreichung der Offerte und dem Vertragsabschluss ist nicht zugelassen bzw. führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters aus dem Verfahren.
Nach Vertragsschluss gelten betreffend Wechsel von Partnern und Schlüsselpersonen innerhalb der Planergemeinschaft die entsprechenden vertraglichen Bedingungen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Offizielles Publikationsorgan:

Kantonsblatt des Kantons Luzern

Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht (früher Verwaltungsgericht) Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46
6002 Luzern, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.


Kontakt

Tiefbauamt Stadt Luzern
Industriestrasse 6
6005 Luzern
Telefon: 041 208 85 42
E-Mail-Adresse:  
lukas.deschwanden@stadtluzern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1029203 Neugestaltung Bahnhofstrasse mit Velostation Luzern