Ausschreibung 1028581: Herzog_Elektrokontrollen

Publiziert am: 6. Juli 2018

ETH Zürich

Periodische Kontrollen der Elektroinstallationen in Gebäuden der ETH Zürich, 2019 - 2023.
Details siehe Pflichtenheft.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zürich, Schwerzenbach (ZH), Lindau (ZH)

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Elektrokontrollen in Gebäuden (Los 1)

  • Lot 2:

    Elektrokontrollen in Gebäuden (Los 2)

  • Lot 3:

    Elektrokontrollen in hochtechnisierten Gebäuden (Los 3)

  • Lot 4:

    Elektrokontrollen in hochtechnisierten Gebäuden (EX-Bereiche & Med. Gruppen)


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Juli 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

23. Juli 2018 Frist für Fragen

Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

24. August 2018 Abgabetermin 16:00

1x per Post in Papierform und 1x auf CD oder USB-Stick

27. August 2018 Offertöffnung

1x per Post in Papierform und 1x auf CD oder USB-Stick

1. Januar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Elektrokontrollen in Gebäuden (Los 1)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Details siehe Pflichtenheft.
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK 1.1, Totalkosten über 5 Jahre
10 ZK 1.2, Stundenansätze (Zusatzarbeiten)
25 ZK 2, Referenzen
25 ZK 3, Schlüsselpersonen



2: Elektrokontrollen in Gebäuden (Los 2)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Details siehe Pflichtenheft.
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK 1.1, Totalkosten über 5 Jahre
10 ZK 1.2, Stundenansätze (Zusatzarbeiten)
25 ZK 2, Referenzen
25 ZK 3, Schlüsselpersonen



3: Elektrokontrollen in hochtechnisierten Gebäuden (Los 3)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Los 3 und Los 4 werden nur an eine akkreditierte Inspektionsstelle vergeben.
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK 1.1, Totalkosten über 5 Jahre
10 ZK 1.2, Stundenansätze (Zusatzarbeiten)
25 ZK 2, Referenzen
25 ZK 3, Schlüsselpersonen

Details siehe Pflichtenheft.



4: Elektrokontrollen in hochtechnisierten Gebäuden (EX-Bereiche & Med. Gruppen)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Los 3 und Los 4 werden nur an eine akkreditierte Inspektionsstelle vergeben.
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK 1.1, Totalkosten über 5 Jahre
10 ZK 1.2, Stundenansätze (Zusatzarbeiten)
25 ZK 2, Referenzen
25 ZK 3, Schlüsselpersonen

Details siehe Pflichtenheft.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des ETH Bereiches für die Beschaffung von Dienstleistungen, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
(SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).

2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.

Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

ETH Zürich
Kreuzplatz 5, KPL H2
8092 Zürich
Telefon: +41 44 632 23 94
E-Mail-Adresse:  
thomasherzog@ethz.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1028581 Herzog_Elektrokontrollen