Wettbewerb 1027157: (b18016) 620.00
Publiziert am: 2. Juli 2018
BBL
Gegenstand des Projektwettbewerbs ist ein Neubau für die Schweizerische Botschaft mit zugehöriger Residenz in der Hauptstadt Äthiopiens - Addis Abeba. Es soll eine neue übersichtliche Gesamtanlage entstehen, die einen effizienten und optimierten Betriebsablauf der Botschaft und Residenz ermöglichen. Gesucht werden architektonisch hochstehende Entwürfe, welche dem repräsentativen Anspruch der Schweiz in Äthiopien vollumfänglich gerecht werden. Die örtliche Bauweise und die klimatischen Einflüsse sollen in den Projektvorschlägen berücksichtigt werden. Die vielfältige und charakteristische Vegetation erfordert eine stimmige Einbettung der Gebäudekörper in die Umgebung. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche von ca. 1300 m² vor und enthält etwa 36 Arbeitsplätze sowie repräsentative und private Räumlichkeiten für die Residenz.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. Juli 2018 | Publikationsdatum | |
8. Oktober 2018 | Abgabetermin 23:55 |
Informationen
Sind zugelassen
Fachpreisrichter (Architekten):
- Hanspeter Winkler, Architekt ETH/SIA, BBL, Vorsitz
- Jodok Brunner, Architekt ETH, BBL
- Christian Maeder, Architekt ETH/SIA BSA, ro.ma. Architekten Luzern
- Daniel Niggli, Architekt ETH/SIA BSA, EM2N Zürich
- Tanya Zein, Architektin EPFL/SIA BSA, FAZ Architectes, Genf (Ersatz)
Sachpreisrichter
- Jacques Pitteloud, Direktor EDA-DR
- Melanie Bartosik, BBL, PFM PPE
- Marianne Jenni, Chefin Immobilien EDA (Ersatz)
- Evelin A. Tamborini, BBL, PFM (Ersatz)
Experte mit beratender Stimme (Beizug von weiteren Experten nach Bedarf)
- Daniel Hunn, Botschafter in Addis Abeba
- Werner Abplanalp, 2ap Bauökonomie
Die Gesamtpreissumme beträgt CHF 130'000.- exkl. MwSt. Dies entspricht dem Zweifachen der ordentlichen Vergütung für die zu erbringende Leistung im Rahmen des Wettbewerbs. Es sind 5 - 10 Preise vorgesehen, für allfällige Ankäufe stehen maximal 40% der Gesamtpreissumme zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine feste Entschädigung. Preise und Entschädigungen sind nicht Bestandteil eines späteren Honorars.
Keine
1. Begehung: Eine offizielle Begehung des Wettbewerbsperimeters ist nicht vorgesehen.
2. Vorbehalten bleibt weiter die Zustimmung zur Realisierung und zur Finanzierung durch die dafür zuständigen Instanzen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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