Ausschreibung 1026203: (18193) 805 Zertifizierung 2000-Watt-Areale

Publiziert am: 21. Juni 2018

Bundesamt für Energie BFE

Mit dem Zertifikat 2000-Watt-Areal steht dem Markt ein kommerzielles Produkt zur Verfügung, welches auf dem „Handbuch zum Zertifikat 2000WA“ dem „Kriterienkatalog 2000WA“ sowie dem „SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040)“ aufbaut. Der Anbieter betreibt die nationale Zertifizierungsstelle für das Label 2000-Watt-Areal und übernimmt folgende Leistungen:
- Aufbau und Betrieb der „Zertifizierungsstelle 2000-Watt-Areal“.
- Durchführung des Prüfprozesses (Anträge in D und F) nach dem vorgegebenen Zertifizierungssystem in folgenden Ausführungen:
Entwicklung(ab Jan. 2019), Betrieb (ab Jan. 2019), Transformation (ab Juli 2019)
- Entscheid über Label-Erteilung.
- Einsitz in „Operativen Steuergruppe 2000-Watt-Areal“
- Einsitz in „Technische Kommission 2000-Watt-Areal


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Agentur des Zuschlagsempfängers sowie beim Bundesamt für Energie (BFE).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Juni 2018 Publikationsdatum
21. Juni 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die Anhänge 4 - 6 zum Pflichtenheft. Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Geheimhaltungsverpflichtung (siehe Anhang 0) unterzeichnen. Die unterzeichnete Geheimhaltungsverpflichtung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) mit Vermerk „Zertifizierung 2000WA“ zu senden. Anschliessend erfolgt die Herausgabe der Unterlagen mittels File-Download.

Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes). Unternehmen, welche kein Angebot einreichen, sind verpflichtet, die Dokumente und Daten bis zum Eingabetermin zu löschen.

9. Juli 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

27. August 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

31. August 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 Punkte ZK1: Logik und Kongruenz des vorgeschlagenen Zertifizierungs-Prozesses
30 Punkte ZK2: Erfahrungen Zertifizierungs-Abläufe und fachtechnische Kompetenzen
10 Punkte ZK3: Erfahrung im Umgang mit Zielgruppen
10 Punkte ZK4: Preis A: fixe Leistungen A1-A4
15 Punkte ZK5: Preis B: variable Leistungen im Label-Prüfprozess B1-B4
5 Punkte ZK6: Preis C: variable Leistungen Qualitätssicherung Gebäude C1

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1 Erfahrung als Zertifizierungsstelle
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Aufgabe, Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Er kann dabei Erfahrungen in Zertifizierungen von komplexen System ausweisen, d. h. er ist kein reiner Spezialist in der Prüfung von Alltagsgegenständen, Konsumgüter oder Materialprüfer.

EK2 Fachkompetenzen
Für das ausgeschriebene Mandat werden ausschliesslich Fachpersonen aus den jeweiligen Bereichen eingesetzt.
Der Anbieter weist nach, dass die für die Prüfung vorgesehene Stellen und Mitarbeiter vertiefte Kenntnisse über SIA 2040 sowie der Schweizer Baustandards und Label haben (2000-Watt-Areal, Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz respektive DGNB-CH, Minergie, Energiestadt).
Ebenso stellt die Zertifizierungsstelle die für spezifische Fragestellungen benötigen Knowhow (z.B. Mobilität SIA 2039).

EK3 Organisation
Für die Leistungserbringung garantiert der Anbieter eine schweizweite Abdeckung mit der eigenen Organisation (Niederlassungen) oder mit qualifizierten Partnern.
Als etabliert in der Region gilt ein Unternehmen, wenn es seit mindestens 3 Jahren durchgehend selbst in diesem Landesteil tätig ist bzw. eine Niederlassung betreibt und entsprechende Sprachkompetenzen nachweist.
Die Organisation des Anbieters ist effizient und zuverlässig, die Zusammenarbeit mit den gewählten Partnern/Sub-Unternehmen ist bewährt und eingespielt.

EK4 Personellen Ressourcen, Verfügbarkeit und Ausfallszenario
Der Anbieter muss für die vorgesehenen Personen (Leiter, Prüfer, Kundenbetreuer) genügend Kapazitäten aufweisen, um alle Aufgaben erfüllen zu können, die mit der Projektübernahme einhergehen.
Dabei wird die Professionalität und Verfügbarkeit der im Prüfprozess vorgesehenen Personen und Organisationen sichergestellt, so dass die erwarteten Leistungen von den Mitarbeitern im Normalfall in der Regelarbeitszeit übernommen werden können.
Der Anbieter weist nach, wie im Falle eines Ausfalls der Projektleitung die Stellvertretung geregelt ist. Stellvertreter kann einer der operativ tätigen Mitarbeiter sein, aber auch nicht für das Projekt vorgesehene weitere Mitarbeiter der Firma (z.B. Geschäftsleitungsmitglied).

EK5 Qualifikationen und Erfahrung der projektverantwortlichen Person
Die Projektleitung wird durch einen erfahrenen Mitarbeiter des Anbieters (Mitglied der Geschäftsleitung oder Senior Berater) wahrgenommen und verfügt über Entscheidungskompetenzen betreffend des Projektes „Zertifizierungsstelle 2000-WA“.
Die für die Projektverantwortung vorgesehene Person belegt, dass sie /er über die Kompetenz verfügt Projekte im ähnlichen Umfang zu koordinieren und umzusetzen. Er weist dafür nach:
- Erfahrung in Projekten mit nationaler Reichweite (mind. Deutschschweiz und Romandie)
- Erfahrung in Projekten in ähnlichem Umfang / Komplexität
Die für die Projektverantwortung vorgesehene Person hat Erfahrung in der Anwendung von Zertifizierungssystemen als auch die benötigten grundlegenden Kenntnisse über Schweizer Baustandards und Label (SIA 2040, 2000-Watt-Areal, Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz respektive DGNB-CH, Minergie, Energiestadt).

EK6 Spezifische Projektziele müssen eingehalten werden
- Terminlich flexibles Eingabesystem.
- Die Bearbeitung und Beantwortung von Zertifizierungsanfrage erfolgt innerhalb angemessener Zeit (1-2 Monaten).
- die Flexibilität auf unterschiedliche Marktsituationen (hohe / tiefe Nachfrage nach Zertifizierungen) personell angemessen reagieren zu können.

EK7 Sprachkompetenzen
Die Auskunftsstelle sowie Dossier-Prüfende sind der Deutschen und Französischen Sprache mächtig.
Zertifizierungsanträge müssen in Deutscher wie Französischer Sprache behandelt werden können.
Für die projektverantwortliche Person wird neben der Muttersprache Deutsch oder Französisch auch ein Basisverständnis der anderen Sprache schriftlich und mündlich erwartet.

EK8 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK9 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK10 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für
Dienstleistungsaufträge Ausgabe September 2016, Stand September 2016.

EK12 Unabhängigkeit
Die Zertifizierungsstelle ist unabhängig und prüft die eingehenden Dossiers ohne persönliche Wertung. Sie darf selbst keine Arealberatungen oder externe Audits durchführen.
- Die Firma realisierte in den letzten drei Jahren keine 2000-Watt-Areale als General- oder Totalunternehmer und verzichtet auf die Realisierung solcher Areale während der Mandatsdauer.
- Die Firma steht nicht auf Grund ihres Aktionariats oder ihrem grossmehrheitlichen Auftragsvolumen in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu solchen General-/Totalunternehmen.
Wo in spezifischen Themenbereichen externe Experten zugezogene werden, welche auch eine offizielle Beratungsfunktion innehaben, treten diese in Projekten wo sie involviert sind, in den Ausstand.

EK13 Keine unvereinbaren Mandate
Der Anbieter betreut aktuell und während einer allfälligen Zusammenarbeit mit dem BFE keine Mandate, die nicht mit den Zielen des BFE vereinbar sind und hat in den letzten drei Jahren auch keine solchen betreut.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen, sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Mühlestrasse 4
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1026203 (18193) 805 Zertifizierung 2000-Watt-Areale