Ausschreibung 1025015: Kehrichtverwertungsanlage KEBAG Enova, Submission Baumanager/Bauleiter

Publiziert am: 29. Juni 2018

KEBAG, Kehrichtverwertungsanlage

Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Leistungen als Baumanager/Bauleiter für die SIA-Phasen 32 bis 53 mit den Präzisierungen in den Unterlagen.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zuchwil

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Tags (Bau):
  • 299: Uebriges
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Juni 2018 Publikationsdatum
29. Juni 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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12. September 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. August 2018 Frist für Fragen

Fragen werden ausschliesslich schriftlich beantwortet. Diese sind per E-Mail bis spätestens 20. August 2018 an folgende Stelle zu richten:
Frau Nadia Bruderhofer, TBF + Partner AG, brn@tbf.ch
Die Antworten werden im Anschluss allen Anbietenden in anonymer Form schriftlich bis
31. August 2018 mitgeteilt.

12. September 2018 Abgabetermin 12:00

Das Angebot muss spätestens bis am Mittwoch 12. September 2018, 12:00 Uhr an der genannten Adresse eingegangen sein (Poststempel nicht massgebend).
WICHTIG: Am 12. Juli 2018, 10:00 - 12:00 Uhr, findet eine Begehung der Anlage statt, welche für alle Teilnehmer (mind. 1 Person pro Anbieter) OBLIGATORISCH ist. Die Anmeldung für die Besichtigung der Anlage inkl. der Anzahl Personen ist bis am 10. Juli 2018 der TBF + Partner AG zu melden (per E-Mail an: Nadia Bruderhofer, brn@tbf.ch).
Die Begehung findet statt bei der KEBAG AG, Emmenspitz, 4528 Zuchwil.
Übersicht aller Termine in den Unterlagen.

12. September 2018 Offertöffnung

Das Angebot muss spätestens bis am Mittwoch 12. September 2018, 12:00 Uhr an der genannten Adresse eingegangen sein (Poststempel nicht massgebend).
WICHTIG: Am 12. Juli 2018, 10:00 - 12:00 Uhr, findet eine Begehung der Anlage statt, welche für alle Teilnehmer (mind. 1 Person pro Anbieter) OBLIGATORISCH ist. Die Anmeldung für die Besichtigung der Anlage inkl. der Anzahl Personen ist bis am 10. Juli 2018 der TBF + Partner AG zu melden (per E-Mail an: Nadia Bruderhofer, brn@tbf.ch).
Die Begehung findet statt bei der KEBAG AG, Emmenspitz, 4528 Zuchwil.
Übersicht aller Termine in den Unterlagen.

1. November 2018 Geplanter Projektstart
30. Juni 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Es sind Netto-Angebote einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige weitere Abzüge müssen im Angebot aufgeführt werden.

Grundsätzliche Anforderungen:

Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.
Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien.

Sonstige Angaben:

Die nachfolgend genannten Firmen erbringen im Rahmen des Projekts KEBAG Enova Leistungen für die KEBAG AG, sind daher als vorbefasst zu qualifizieren und somit für diese Ausschreibung nicht zugelassen:
- TBF + Partner AG, Zürich
- ICE AG, Wil (SG)
- Penzel Valier AG, Zürich
- Pöyry Schweiz AG, Zürich
- Bering AG, Bern
- Tri Air Consulting AG, Rapperswil-Jona
- Bösch Sanitäringenieure AG, Zürich
- Plantec AG, Rapperswil-Jona

Offizielles Publikationsorgan:

Website www.simap.ch und Amtsblatt Kanton Solothurn.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.


Kontakt

KEBAG, Kehrichtverwertungsanlage
Emmenspitz
4528 Zuchwil
Telefon: +41 32 686 54 50
E-Mail-Adresse:  
markus.juchli@kebag.ch