Ausschreibung 1021873: LANAG 2019-2022
Publiziert am: 1. Juni 2018
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
LANAG, Langfristüberwachung der Artenvielfalt in der Normallandschaft des Kantons Aargau; Projektmanagement und Durchführung, Dokumentation, Auswertung und Berichterstattung der LANAG-Erhebungen 2019–2022 und Option für 2023–2026
Detaillierte Informationen sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kanton Aargau, Standorte vorgegeben vom Auftraggeber |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
1. Juni 2018 | Publikationsdatum | |
1. Juni 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. August 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
11. Juli 2018 | Frist für Fragen | Fragen können laufend gestellt werden bis am 11.07.2018 um 16:00 Uhr, schriftlich via simap.ch in deutscher Sprache. Die Antworten werden laufend auf simap.ch publiziert bis spätestens am 13.07.2018 um 16:00 Uhr |
8. August 2018 | Abgabetermin 16:00 | Das Angebot ist verschlossen einzureichen an: |
9. August 2018 | Offertöffnung | Das Angebot ist verschlossen einzureichen an: |
1. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
28. Februar 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
s. Ausschreibungsunterlagen
s. Ausschreibungsunterlagen
s. Ausschreibungsunterlagen
www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 34 76
E-Mail-Adresse:
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