Ausschreibung 1019811: Tiefbohrungen (TBO) / Kernbeprobungsdienst
Publiziert am: 18. Mai 2018
Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra, Hardstrasse 73, Postfach 280, 5430 Wettingen
Für die Betreuung der geplanten Tiefbohrungen sucht die Nagra eine kompetente und zuverlässige Auftragnehmerin für die Kernbeprobung, Kernprobenkonditionierung, Beprobungsdokumentation und Berichterstattung. Mit den konditionierten Kernproben werden im Anschluss an die jeweiligen Bohrungen in Speziallabors aufwändige Untersuchungen durchgeführt, welche die detaillierte lithostratigraphische, mineralogische, geochemische, hydrochemische und geomechanische Charakterisierung der durchteuften Gesteinsschichten ermöglicht.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bei den jeweiligen Bohrplätzen (siehe Ausschreibungsunterlagen). |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. Mai 2018 | Publikationsdatum | |
18. Mai 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
27. Juni 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. Juni 2018 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 08.06.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 01.06.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
27. Juni 2018 | Abgabetermin 16:00 | Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie, farbig) als Papierausdruck mit allen geforderten Beilagen einzureichen. Zusätzlich ist ein USB-Stick mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist – 27.06.2018, 16:00 Uhr – bei der Nagra eintreffen (es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. |
27. Juni 2018 | Offertöffnung | Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie, farbig) als Papierausdruck mit allen geforderten Beilagen einzureichen. Zusätzlich ist ein USB-Stick mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist – 27.06.2018, 16:00 Uhr – bei der Nagra eintreffen (es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. |
3. Januar 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Z1 Angebotssumme in CHF (exkl. MwSt.) |
40% | Z2 Qualifikation und Referenzen des Personals |
30% | Z3 Vorgehenskonzept und HSE-Konzept |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften, bestehend aus maximal 3 Firmen, sind zugelassen.
E1 Referenzen der Firma / Bietergemeinschaft:
Mit der Einreichung des Angebots bestätigt die Anbieterin, dass sie in den letzten 5 Jahren mindestens bei 8 Festgesteinskernbohrungen > 50 m die geologische Begleitung gestellt hat.
E2 Verfügbarkeit des Personals:
Mit der Einreichung des Angebots bestätigt die Anbieterin, dass das im Angebot deklarierte Personal ab dem 03.01.2019 die Arbeit aufnehmen kann. Des Weiteren garantiert die Anbieterin, dass das Personal bis Ende Dezember 2021 komplett und uneingeschränkt dem Projekt zur Verfügung steht.
E3 Minimalanforderungen an Personal:
Mit der Einreichung des Angebots bestätigt die Anbieterin, dass folgende Minimalanforderungen an das für dieses Projekt zum Einsatz vorgesehene Personal erfüllt werden:
Mindestens 8 Geologen mit MSc. oder Diplom-Hochschulabschluss (Hauptfach Geologie):
- deutsch- und englischsprachig (mündlich und schriftlich)
- mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung auf Bohrungen
- mit Kenntnis der regionalen Lithostratigraphie (Mesozoikum der Nordschweiz oder Süddeutschlands)
- mit Erfahrung in der Kernprobenentnahme
- mit Erfahrungen bezüglich Laborarbeiten
Alle anderen Teammitglieder sind Geologen mit mindestens einem BSc.-Hochschulabschluss (Hauptfach Geologie):
- deutsch- und englischsprachig (mündlich und schriftlich)
- mindestens 3 Jahre Praxiserfahrung auf Bohrungen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Keine, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Nagra (siehe http://www.nagra.ch/de/agb.htm).
Keine.
Die Nagra vergibt Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (gemäss Formular "Angaben zur Unternehmung").
Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag zusammenhängen, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).
www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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