Zuschlag 1019119: Tiefbohrungen (TBO) / Geologischer Samplerdienst

Publiziert am: 18. Mai 2018

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra, Hardstrasse 73, Postfach 280, 5430 Wettingen

Wirtschaftlich günstigstes Angebot


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71351220: Geologische Beratung
  • 71351910: Geologische Untersuchungen
  • 76100000: Fachdienste für die Erdgasindustrie
  • 76200000: Fachdienste für die Erdölindustrie
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Z1 Angebot als Preismatrix
30% Z2 Qualifikation und Referenzen des Personals
20% Z3 Vorgehenskonzept, Serviceorganisation und HSE-Konzept
20% Z4 Qualität des Equipments

Berücksichtigte Anbieter

GEO-data Gesellschaft für Logging Service mbH, Garbsen, DE
CHF 2,666,296 exkl. MwSt., keine Informationen zur Aufteilung verfügbar

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau
Ausschreibung vom: 16.02.2018
Titel:
Evaluationsdauer: 91 Tage

Datum des Zuschlags:

18.05.2018


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere gleichartige Aufgaben, wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).


Kontakt

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra, Hardstrasse 73, Postfach 280, 5430 Wettingen
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1019119 Tiefbohrungen (TBO) / Geologischer Samplerdienst