Ausschreibung 1014691: (18136) 805 Verantwortlicher Bilanzgruppe Erneuerbare Energien
Publiziert am: 4. April 2018
Bundesamt für Energie
Die Bilanzgruppe erneuerbare Energien (BG-EE) ist eine spezielle Bilanzgruppe, welche ausschliesslich als zentrale Drehscheibe für Produktionsanlagen von erneuerbaren Energien in der Schweiz dient, die mit der Einspeisevergütung gefördert werden. Die BG-EE nimmt − wie die anderen Bilanzgruppe auch − die Aufgaben zur Erstellung von Fahrplänen und Prognosen für den Folgetag (Einspeiseprognose, Einsatzplanung, Abstimmung, Fahrplanerstellung) wahr. Mit den Produzenten im Einspeisevergütungssystem schliesst die BG-EE einen Vertrag für die Abnahme des produzierten Stroms ab. Ausserdem verkauft die BG-EE den abgenommenen Strom selber am Markt.
Der Betrieb der BG-EE geschieht in enger Zusammenarbeit mit der nationalen Netzgesellschaft, der Vollzugsstelle Pronovo AG und dem Bundesamt für Energie.
Das neue Mandat beginnt am 1. Januar 2019. Die Vorbereitungsarbeiten beginnen bereits ab Mandatsvergabe.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
In eigenen Räumlichkeiten des Anbieters sowie am Standort des BFE in Ittigen oder des UVEK in Bern. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. April 2018 | Publikationsdatum | |
4. April 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
16. April 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
14. Mai 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
18. Mai 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. September 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
12% | ZK1: Erfüllung der Grundleistungen der Aufbauphase |
20% | ZK2: Erfüllung der Grundleistungen der Betriebsphase sowie der allgemeinen Aufgaben |
12% | ZK3: Anbieterpräsentation |
24% | ZK4: Ausgleichsenergiemenge |
32% | ZK5: Angebotspreis der Betriebsphase und der Verlängerungsoptionen |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK2 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK3 Vertieftes Verständnis der Aufgabenstellung
Der Anbieter zeigt ein vertieftes Verständnis der Aufgabenstellung sowohl für die Aufbau- sowie für die Betriebsphase.
EK4 Fachkenntnisse
Der Anbieter verfügt über vertiefte Kenntnisse des Schweizer Strommarktes, ist mit dem regulatorischen Rahmen (insb. EnG, EnFV, StromVV), inkl. Branchendokumente des VSE (online verfügbar unter www.strom.ch) vertraut und kann eine langjährige Erfahrung im Schweizer Strommarkt nachweisen.
EK5 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über langjährige Erfahrung im Bilanzmanagement und in der Erstellung von Produktionsprognosen für erneuerbare Energien. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von zwei Referenzen der letzten drei Jahre nach.
EK6 Technische Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die notwendigen Softwares für:
- die Fahrplanerstellung
- den Datenaustausch mit der nationalen Netzgesellschaft
- die Abrechnung (Rechnungslegung).
EK7 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Der Anbieter stellt sicher, dass mindestens drei Personen mit folgenden Profilen von Anfang an zur Verfügung stehen:
- Ein Projektleiter mit Erfahrung in technischen und energiewirtschaftlichen Bereich;
- Ein gleichwertiger Stellvertreter;
- Ein technischer Spezialist für die vorgeschlagene Software Lösung (auch externe Personen möglich).
EK8 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK9 Einhalten des Zeitplans der Aufbauphase
Der Anbieter ist in der Lage, das Projekt gemäss den geplanten Meilensteinen im Zeitplan gemäss Kapitel 4 durchführen zu können und die dafür notwendigen personellen und technischen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
EK10 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse sowie die Dokumentation in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Die Deutschkenntnisse sind mindestens auf Niveau C1.
EK11 Change Management
Definition eines Change Management nach dem Kap. 4.3.1 des Pflichtenhefts.
EK12 Qualitätsmanagement
Definition eines Qualitätsmanagement nach dem Kap. 4.3.2 des Pflichtenhefts.
EK13 Anforderung: Börsenzugang
Der Anbieter:
- verfügt über einen Zugang an der Strombörse (EEX); oder
- erfüllt die Zulassungskriterien ein Börsenmitglied zu werden inklusiv der Qualifikation einer Einzelperson, welche als EPEX-SPOT Trader zugelassen wird; oder
- beauftragt einen externen Dienstleister mit Börsenzugang
EK14 Anforderung: Bilanzgruppe
Der Anbieter hat eine eigene Bilanzgruppe oder hat eine Affiliation an eine Bilanzgruppe bzw. Sub-Bilanzgruppe.
EK15 Unabhängigkeit, Neutralität und Vertraulichkeit
Unabhängigkeit, Neutralität und Vertraulichkeit sind während der gesamten Vertragsdauer gegenüber Produzenten und Händlern gewährleistet, die in der schweizerischen Strombranche tätig sind.
Insbesondere zeigt der Anbieter in der Offerte konkret und glaubwürdig auf, wie er sicherstellt, dass die Informationen gewonnen aus der BG-EE Tätigkeit nicht innerhalb sowie ausserhalb seiner Organisation zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden (Kap. 3.5 des Pflichtenhefts).
EK16 Akzeptanz BG-Vertrag mit nationaler Netzgesellschaft
Bereitschaft, mit der nationalen Netzgesellschaft den Bilanzgruppen-Vertrag als integralen Bestandteil der Aufgabe des BGV-EE zu unterzeichnen.
EK17 Akzeptanz des Vertragsentwurfs mit dem BFE
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK18 Akzeptanz wesentliche Vertragselemente: Berichterstattung und Übergabe
Verpflichtung, die Berichterstattung gegenüber dem BFE gemäss Kapitel 4.2.6 abzuwickeln und das gewonnene Know-How zu dokumentieren (insbesondere Berechnungsmodelle, Betriebshandbücher, Spezialfälle). Das Know-How und die Fahrpläne sind bei Vertragsende an das BFE übertragen.
EK19 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleibt die Beschaffungsreife des Projektes.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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3003 Bern
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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