Ausschreibung 1010495: Ersatzneubau Mehrzweckhalle Bremgarten
Publiziert am: 8. März 2018
armasuisse Immobilien Baumanagement Zentral
Die Mehrzweckhalle auf dem Wpl Bremgarten wurde Anfang der Achtzigerjahre erstellt. Verschiedene Bauteile haben ihre Lebensdauer erreicht. Zudem haben sich die Normen und Vorschriften sowie die Anforderungen an die Nutzung und Belegung geändert. Basierend auf einer Nutzwertanalyse in der Machbarkeitsstudie wird die Variante „Ersatzneubau MZH“ gegenüber der Variante „Gesamtsanierung MZH“ bevorzugt. Demzufolge ist die bestehende MZH rückzubauen und ein Ersatzneubau an einem anderen Standort (Perimeter Wpl Bremgarten) zu erstellen. Die detaillierten Angaben können dem Vorprojektdossier entnommen werden.
Für den Ersatzneubau inkl. Rückbau der bestehenden MZH wird ein Generalplaner für die SIA Phasen 32 – 53 gesucht. Weitere Informationen befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Wpl Bremgarten für vor Ort Abklärungen, gestalterische Leitung und Inbetriebnahme. Planung und Projektierung am Standort des Anbieters. Sitzungen mit dem Projektleiter Bauherr finden in Kriens oder vor Ort (Bremgarten) statt. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. März 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. März 2018 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 29.03.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 23.03.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
17. April 2018 | Abgabetermin 00:00 | A-Post (Datum des Poststempels einer Schweizerischen Poststelle). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
19. April 2018 | Offertöffnung | A-Post (Datum des Poststempels einer Schweizerischen Poststelle). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
1. August 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
45% | Z1 Qualifikation der Schlüsselpersonen |
45% | Z2 Preis |
10% | Z3 Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Eine Firma muss als Federführend bezeichnet werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Referenzen des Anbieters über die Ausführung von mind. 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Leistungserbringung in der Funktion als Generalplaner sowie für die Planung und Ausführung von Mehrzweckhallen/Sporthallen in den letzten 15 Jahren). Beide Referenzen müssen von der federführenden Firma stammen.
Für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu verwenden.
E2: Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Das Generalplaner-Team muss über mindestens 1 - 2 geeignete Mitarbeiter pro Fachbereich verfügen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
E3: Bestätigung der Akzeptanz des Vertragsentwurfes bzw. der Vertragsbedingungen.
Nachweis: Unterzeichnung Vertragsentwurf, Kurzzeichen Leistungsverzeichnis, Unterzeichnung allg. Bedingungen.
E4: Bestätigung des Anbieters, dass die im Projekt eingesetzten Schlüsselpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes oder spätestens nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich unmittelbar gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Der Anbieter bestätigt mit der Einreichung des Angebots, dass die Leistungen durch die offerierten Personen (personenbezogene Leistungen) erbracht werden.
Der Anbieter erklärt sich zudem bereit, Schlüsselpersonen, welche in den zugeteilten Aufgaben die erwarteten Leistungen nicht erbringen, auf Verlangen des Auftraggebers innert angemessener Frist durch andere zu ersetzen, welche den verlangten Mindestanforderungen entsprechen. Eine Beurteilung der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen Anforderungen und Qualität festgestellt, erhält die Unternehmung Gelegenheit, innert angemessener Frist zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Schlüsselperson zu ersetzen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
Siehe Ziffer 3.7
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
bleiben vorbehalten
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Der Zuschlag erfolgt nach der Genehmigung des Vergabeantrages durch das Vergabegremium von armasuisse Immobilien und unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ des Bundes.
2. Der spätere Vertragsabschluss erfolgt phasenweise und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung und Bewilligung durch die zuständige Behörde und der Genehmigung der erforderlichen Kredite. Ein Anspruch auf eine Leistungserbringung in allen Teilphasen besteht somit nicht.
3. Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz von armasuisse Immobilien.
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit l VöB behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich
auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Die mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie und des Vorprojekts beauftragte Firma (Schlegel + Hofer Dipl. Architekten AG) ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen. Die Firma gilt als vorbefasst.
Die mit der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen beauftragte Firma BSB+Partner, Ingenieure und Planer AG ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen.
6. Der Generalplaner bestätigt bereits mit der Offerteingabe, dass er sämtliche Planerleistungen, die zur fachgerechten Planung und Erfassung sämtlicher projektbezogenen Risiken sowie Realisierung des Objektes notwendig sind und die entsprechenden Honorare in den offerierten Honoraren enthalten sind. Ist er der Ansicht, dass zusätzliche Spezialisten zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind, so hat er diese bei der Offerteingabe schriftlich zu deklarieren. Unterlässt er dies, so sind trotzdem sämtliche notwendigen Planerleistungen im Angebot und später vereinbarten Honorar enthalten, auch wenn diese Spezialisten nicht explizit im Offertformular und der Offerte aufgeführt sind.
7. Vorgabe der Bauherrschaft hinsichtlich der Projektorganisation: Für die federführende Firma des Generalplanerteams muss das Kerngeschäft im Fachbereich Architektur mit Ausführungserfahrung liegen. Die Fachplaner (HLKKS, E-MSRL, Brandschutzexperte, etc.) dürfen die Rolle des Gesamtprojektleiters nicht wahrnehmen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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