Ausschreibung 1008753: Emmen, Anpassung Infrastruktur PC-21, GP
Publiziert am: 22. Februar 2018
armasuisse Immobilien Baumanagement
BKP 290 Generalplanerleistung
Für die ganzjährige Stationierung der Pilotenschule in Emmen, ist für 6 Trainingsflugzeuge PC-21 ein Witterungsschutz (ohne Tore) zu erstellen. Der Witterungsschutz schützt die heikle Avionik im Cockpit während der Startvorbereitung. Der Witterungsschutz ist westlich der Halle 6 vorgesehen, zu berücksichtigen sind Rollwege und die Freihaltung der Flugbetriebsfläche (Vorstudie Variante SQ2). Im Rahmen der Projektierung zu prüfen, ist die Verschiebung der Überdachung F/A-18 (1690/GA) vom Flpl Dübendorf nach Emmen. Die Grundfläche je Flugzeug beträgt 15 x 20 m (Breite x Tiefe). Nach Möglichkeit sollen 2 oder 3 Abstellplätze stützenfrei in einer Fläche zusammengefasst werden, damit notfalls auch andere Flugzeuge abgestellt werden können. Die Höhe des Witterungsschutzes ist jener der Halle 6 anzupassen.
Planerausschreibung beinhalten die SIA-Phasen 31, 32, 33, 41, 51, 52 und 53 gemäss Honorarordnung SIA 102 (2014) Architektur
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Emmen LU, Militärflugplatz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
22. Februar 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. März 2018 | Frist für Fragen | Es werden keine Auskünfte erteilt. Allfällige Fragen können bis am 13.03.2018 anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. |
18. April 2018 | Abgabetermin 00:00 | Datum Poststempel einer schweizerischen Poststelle (A-Post). |
24. April 2018 | Offertöffnung | Datum Poststempel einer schweizerischen Poststelle (A-Post). |
1. Mai 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20% | Z1: Schlüsselpersonen: |
10% | Z2: Auftragsanalyse: |
30% | Z3: Organisation: |
40% | Z4: Angebotspreis: |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen unter folgenden Bedingungen:
Bietergemeinschaften (einfache Gesellschaft) sind zugelassen (jedoch aus maximal 2 Firmen bestehend).
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nur in einer einzigen Bietergemeinschaft teilnehmen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Referenzen des Anbieters über die Ausführung von 2 mit der vorausgesehenen Aufgabe bezüglich Komplexität und Schwierigkeitsgrad vergleichbaren realisierten Projekten in den letzten 10 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu verwenden.
E2: Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
E3: Bestätigung der Akzeptanz des Vertragsentwurfes bzw. der Vertragsbedingungen.
Nachweis: Unterzeichnung Vertragsentwurf, Kurzzeichen Leistungsverzeichnis, Unterzeichnung allg. Bedingungen.
E4: Detaillierte Angaben zum Firmenumsastz der letzten 3 Jahre. Mindesanforderung doppelter Umsatz der geplanten jährlichen Vertragsleistung.
Der Nachweis ist auf das Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen
E5: Der Anbieter bestätigt, dass die im Projekt eingesetzten Schlüsselpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes oder spätestens nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich unmittelbar gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist.
Der Anbieter erklärt sich bereit, Schlüsselpersonen, welche in den zugeteilten Aufgaben die erwarteten Leistungen nicht erbringen, auf Verlangen des Auftraggebers innert angemessener Frist durch andere zu ersetzen, welche den verlangen Mindestanforderungen entsprechen. Eine Beurteilung der Leistung erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen Anforderungen und Qualität festgestellt, erhält die Unternehmung Gelegenheit, innert angemessener Frist zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Schlüsselperson zu ersetzen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 4 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
E6: Projektbearbeitung ausschliesslich in deutscher Sprache mit einwandfreier Beherrschung der deutschen Sprache in mündlicher und schriftlicher Form
Der Nachweis ist auf dem Formular 4 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11) zu erbringen.
Siehe Ziffer 3.7
Zusätzliche Informationen
keine
Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen KBOB Planerleistungen gemäss der vorgesehener Vertragsurkunde.
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Der entsprechende Nachweis erfolgt mittels Selbstdeklaration in den Angebotsunterlagen auf dem Formular 2 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 11)
1. Der Zuschlag erfolgt nach der Genehmigung des Vergabeantrages durch das Vergabegremium der armasuisse Immobilien und unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ des Bundes.
2. Der spätere Vertragsabschluss erfolgt phasenweise und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung und Bewilligung durch die zuständige Behörde und der Genehmigung der erforderlichen Kredite. Ein Anspruch auf eine Leistungserbringung in allen Teilphasen besteht somit nicht.
3. Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz von armasuisse Immobilien
4. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
5. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit l VöB behält die Auftraggeberin sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
6. Die mit der Erstellung der Lösungsstrategie beauftragte Firma Gähler und Partner AG Sonnenbergstrasse 1, 5408 Ennetbaden AG, ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen. Diese Firma gilt als vorbefasst.
7. Es findet keine Besichtigung statt.
8. Rechtsgültigkeit des Ausschreibungstextes: Falls infolge der Übersetzung sprachliche Abweichungen vorhanden sind, ist der deutsche Ausschreibungstext rechtsgültig. Sofern zwischen dem publizierten Ausschreibungstext und den Ausschreibungsunterlagen samt allen Anhängen inhaltliche sowie terminliche Abweichungen vorhanden sind, ist das Leistungsverzeichnis mit den abgegebenen Unterlagen rechtsgültig.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Blumenbergstrasse 39
3003 Bern
Telefon: +41 58 464 77 35
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...