Ausschreibung 1006477: LIDAR
Publiziert am: 13. März 2018
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Die zu erbringende und zu liefernde Leistung bezüglich Perimeter RE 2018/2019 umfasst: Die RE 2018/2019 beträgt eine Fläche von rund 5‘735 km2 und umfasst die Kantone Fribourg, Genf, Neuenburg, Waadt und eine definierte Pufferzone.
1. Neuerfasste und gemäss Vorgaben prozessierte und klassifizierte Airborne LIDAR-Daten,
2. DTM- und DOM- Rasterdatensätze aus den klassifizierten LIDAR-Daten,
3. die Herstellung eines Orthophotos aus zeitgleich mit den LIDAR-Daten aufgenommenen georeferenzierten Luftbildern,
4. alle orientierten Luftbilder inkl. externe Harddisk zur Speicherung dieser Daten,
5. alle erfassten LIDAR-Daten in der full-wave Form im Format LAZ 1.4 inkl. externe Harddisk zur Speicherung dieser Daten,
6. ergänzende Daten, Berichte, Dokumentation und Qualitätsnachweise.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. März 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. April 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
23. April 2018 | Abgabetermin 00:00 | a) Bei Abgabe an armasuisse b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden. |
27. April 2018 | Offertöffnung | a) Bei Abgabe an armasuisse b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden. |
1. September 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums), welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E2 Lieferantenselbstdeklaration
E3 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
E4 Gesamtverantwortung für vorliegendes Projekt
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen / Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5 Vorgaben Luftfahrtbehörden
Der Anbieter bestätigt, dass er und/oder sein(e) sogenannten Operator(s) (Sublieferanten) bei seiner/ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde (competent Authority „CA“) als SPO Operator deklariert ist (sind) und dass er oder sein(e) Operator(s) alle Vorgaben gemäss Basic Regulation (EC) 216/2008, insbesondere die Bestimmungen für Spezialisierten Flugbetrieb der Air Operations Regulation (EU) 965/2012 vollumfänglich erfüllt/erfüllen. Das betrifft auch alle zukünftigen Änderungen und Weiterentwicklungen der behördlichen Vorgaben, die dieses Projekt und seinen Zeitraum betreffen.
E6 Projektsprache
Der Anbieter bestätigt, dass die Sprache (Wort und Schrift) während des Projektes Deutsch, Französisch oder Englisch ist.
E7 Erfahrung mit Prozessierung und Klassifizierung von Airborne LIDAR-Daten
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung mit der Prozessierung und Klassifizierung von Airborne LIDAR-Daten und der Ableitung von digitalen Terrain- und Oberflächenmodellen in ähnlicher Topographie wie in der Schweiz bzw. die Referenzgebiete enthalten Wälder, Gebirge und Siedlungen wie in dieser Ausschreibung, verfügt.
Nachzuweisen sind drei erfolgreich abgeschlossene Airborne LIDAR Referenzprojekte
- mit vergleichbarer Komplexität und Topografie gemäss Pflichtenheft und
- mit einer Fläche im Minimum gesamthaft von 2'000 km2.
Mindestens ein Referenzprojekt muss in einem Gebiet mit einer Fläche von mindestens 500 km2 und einer Höhendifferenz von mindestens 1‘500 m stattgefunden haben.
Die Referenzprojekte wurden im Zeitraum vom 01.01.2012 bis Angebotsfrist durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet, dass die letzte Lieferung der prozessierten Daten stattgefunden hat und durch den Auftraggeber (Endkunde) abgenommen und akzeptiert wurde.
E8 Erfahrung Orthophoto
Der Anbieter bestätigt, dass er ausreichend Erfahrung in der gleichzeitigen Erfassung von LIDAR-Daten und digitalen Luftbilddaten und der Herstellung von Orthophotos hat.
Diese Erfahrung weist er mit zwei entsprechenden Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren nach. Falls zutreffend, kann dazu auch auf Referenzen gemäss E7 verwiesen werden.
E9 Erfahrung Projektleiter (m/f)
Der Anbieter bestätigt, dass er eine für die Gesamtleitung des Projektes verantwortliche Person (Projektleiter (m/f)) einteilt, die für das gesamte Projekt Ansprechpartner der Auftraggeberin für operative und projektbezogene Angelegenheiten ist.
Der Projektleiter (m/f) verfügt über ausreichend relevante Erfahrung und hat mindestens zwei Airborne LIDAR Projekte in hügeligen, bergigen und teilweise dicht bewaldeten Gebieten (wie zum Beispiel Jura oder in den Voralpen und Alpen) geleitet und erfolgreich von Projektbeginn bis zur Auslieferung der prozessierten und klassifizierten Daten abgeschlossen.
Als Nachweis ist der aussagekräftige Lebenslauf beizulegen und es sind gemäss Beilage 1.2 zwei erfolgreich durchgeführte Referenzprojekte des angegebenen Projektleiters (m/f) aufzuführen, bei denen er/sie allein/e die Funktion der Projektleitung ausübte.
Die Referenzprojekte umfassten jeweils eine Fläche von mindestens 500 km2 und wurden im Zeitraum vom 01.01.2014 bis Angebotsfrist durchgeführt und abgeschlossen.
Falls die Referenzen von E7 diese Forderung bereits abdecken, kann darauf verwiesen werden.
E10 Qualitätssicherung
Der Anbieter bestätigt, dass bei ihm ein betriebsinternes System zur Qualitätssicherung der Datenerfassung und Datenprozessierung, Klassifizierung und Erstellung der digitalen Terrain- und Oberflächenmodelle eingeführt ist.
E11 LIDAR-Sensor
Der Anbieter bestätigt, dass der eingesetzte LIDAR-Sensor, der für die Erfassung der Laserpunkte benutzt wird, von der letzten Generation ist (Fabrikationsjahr oder das Upgradejahr nicht älter als 2014) und schon erprobt worden ist. Der LIDAR Sensor ist vom Typ Full-Wave und ist in der Lage, im Minimum vier Echos zu registrieren.
E12 Kalibrieren der LIDAR-Sensoren
Der Anbieter bestätigt, dass er für die rechtmässige Werkstattkalibrierung seiner LIDAR-Sensoren sorgt.
Die Kalibrierung des Laserscanners ist so vorzunehmen, dass die Genauigkeitsanforderungen erfüllt werden können. Die Kalibrierung muss in regelmässigen Intervallen durchgeführt werden. Das Verfahren ist zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber zu belegen.
E13 Fortlaufende Lieferungen
Der Anbieter bestätigt, dass er im Falle der Beauftragung und unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Beilage 2.0, Ziffer 2.4 fertig prozessierte Daten fortlaufend ausliefert.
E14 Auftragsanalyse
Der Anbieter bestätigt, dass er Umfang und Anforderungen dieser Ausschreibung verstanden und in seinem Angebot berücksichtigt hat.
Der Anbieter legt zusätzlich ein Konzept bei, das nachvollziehbar sein Auftragsverständnis aufzeigt, wie er innerhalb der relativ kurzen Auftragsdauer die Fläche Perimeter RE 2018/2019 von ca.5‘735 km2 erfassen und bis 31. November 2019 prozessieren und die geforderten Leistungen abliefern wird.
Insbesondere liefert der Anbieter in diesem Konzept Angaben
1. über seine technische Ausstattung (Scanner, Lufbildkamera, Software, etc.) einschliesslich deren geplanten Einsatz im Projekt hinsichtlich Art und Umfang,
2. über die geplanten Flugparameter,
3. über die vorgesehene Flugplanung und Dauer der Datenerfassung,
4. über seine Massnahmen, wenn die Leistung oder Teile davon unter sogenannte „high risk commercial specialised operations“ fällt/fallen (siehe www.bazl.admin.ch/spo für Schweizer Boden).
5. zum eingesetzten Personal,
6. wie er vor hat (Strategie) mit der eingesetzten technischen Ausstattung, und dem eingesetzten Personal die gesamte Leistung hinsichtlich des relativ kurzen Zeitfensters, eventuell kurzer Schönwetterperiode und möglicherweise Verpflichtungen aus zeitgleichen Aufträgen von Dritten, zu erfüllen und wie er vor hat die Risiken zu mindern (Risikomanagment),
7. über einen realistischen Terminplan, welcher die Datenerfassung, die Datenprozessierung und die fortlaufende Datenlieferung umfasst,
8. wie die geforderten Produkte hergestellt werden (workflow)
9. welche Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität bei deren Herstellung getroffen werden (insbesondere wie die Punktdichte, die Genauigkeit, die Klassifizierung kontrolliert werden)
E16 Löschung Beistellungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die durch den Auftraggeber im Rahmen dieses Projekts bereitgestellten Daten und Hilfsmittel nach Abschluss der Arbeiten löscht und nicht für andere Zwecke nutzt.
Der Anbieter stellt die Vollzugsmeldung der Löschung unaufgefordert dem Auftraggeber zu.
E17 Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Keine. Der Anbieter ist angehalten, sein bestes Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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