Ausschreibung 1004047: Submissions-Nr. Erfolgskontrolle Naturwaldreservate 2018–2023 (EK_NWR)
Publiziert am: 2. Februar 2018
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Langfristige Erhebung xylobionter Käfer und Pilze in Naturwaldreservaten des Kantons Aargau;
Projektmanagement, Durchführung der Erhebungen und Dokumentation.
Detaillierte Informationen sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Wald Kanton Aargau, Standorte des Auftragsnehmers |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. Februar 2018 | Publikationsdatum | |
2. Februar 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. März 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. März 2018 | Frist für Fragen | Fragen zur Submission sind auf simap.ch bis spätestens 5. März 2018 in deutscher Sprache zu stellen. Sie werden fortlaufend mit den Antworten bis längstens 9. März 2018 auf simap.ch publiziert. |
14. März 2018 | Abgabetermin 16:00 | Eingang bei Abteilung Wald bis 14. März 2018, 16:00. Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Das Angebot ist verschlossen und unterzeichnet in Papierform mit dem Stichwort EK_NWR 2018-23 einzureichen. |
15. März 2018 | Offertöffnung | Eingang bei Abteilung Wald bis 14. März 2018, 16:00. Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Das Angebot ist verschlossen und unterzeichnet in Papierform mit dem Stichwort EK_NWR 2018-23 einzureichen. |
10. April 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
s. Ausschreibungsunterlagen
s. Ausschreibungsunterlagen
s. Ausschreibungsunterlagen
www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 28 31
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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