Ausschreibung 1001815: HOF-Planerwahl

Publiziert am: 12. Januar 2018

Einwohnergemeinde Wohlen

Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Generalplanerleistungen vom Vorprojekt bis Inbetriebnahme (Teilphasen 31 bis 53 gem. SIA 112/2014) der folgenden Fachbereiche:
•Architektur
•Baumanagement inkl. Kostenplanung
•Bauingenieurwesen
•Landschaftsarchitektur
•Elektro-Ingenieurwesen
•Heizung-Ingenieurwesen
•Lüftung/Klima/Kälte-Ingenieurwesen
•Sanitär-Ingenieurwesen
•MRSL-Ingenieurwesen
Weitere Spezialisten wie Fassadenplanung, Bauphysik, Brandschutz, Schliessung, Sicherheit, Akustik, Licht, Signaletik und ICT sind beizuziehen und die Koordinationsleistungen (Generalplaner und Fachkoor-dination) sind einbeschlossen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Wohlen (AG)

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
  • 295: Sanitäringenieur
  • 296: Landschaftsarchitekt
  • 298: Spezialisten 2
  • 294: HLK-Ingenieur
  • 292: Bauingenieur
  • 293: Elektroingenieur
  • 299: Uebriges
  • 290: Uebergangsposition
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Januar 2018 Publikationsdatum
12. Januar 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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None Frist für Fragen

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13. Februar 2018 Abgabetermin 15:00

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16. Februar 2018 Offertöffnung

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None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Einwohnergemeinde Wohlen
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
Telefon: 056 619 92 29
E-Mail-Adresse:  
carmine.monteleone@wohlen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1001815 HOF-Planerwahl