Ausschreibung 1001799: HAL-Planerwahl
Publiziert am: 12. Januar 2018
Einwohnergemeinde Wohlen
Generalplanerleistungen für die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung betreffend des Projektes "Schulzentrum Halde (HAL), Sanierung und Teilneubau".
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Wohlen (AG), Schweiz |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Januar 2018 | Publikationsdatum | |
12. Januar 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. Februar 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
None | Frist für Fragen | None |
6. Februar 2018 | Abgabetermin 00:00 | Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt an die Eingabeadresse eintreffen; das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Bewerbungsunterlagen sind in geeigneter Verpackung mit dem Vermerk "Planerauswahl Schulzentrum Halde" abzugeben. |
7. Februar 2018 | Offertöffnung | Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt an die Eingabeadresse eintreffen; das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Bewerbungsunterlagen sind in geeigneter Verpackung mit dem Vermerk "Planerauswahl Schulzentrum Halde" abzugeben. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
Telefon: 056 619 92 33
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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