Ausschreibung 1000267: Konzeptstudie Zimmerberg-Basistunnel II / Meilibachtunnel
Publiziert am: 26. Januar 2018
SBB Schweizerische Bundesbahnen
In der Studie sollen der Zimmerberg-Basistunnel II und der Meilibachtunnel untersucht werden. Damit sind gesicherte Erkenntnisse und Grundlagen für die weitere Projektierung und den politischen Diskurs zu erarbeiten. Ebenso gilt es, die notwendigen Infrastrukturmassnahmen und deren Etappierung im STEP AS 2030/35 zu verifizieren. Das vorliegend ausgeschriebene Projekt gliedert sich in folgende zwei Teilprojekte (TP):
- TP 1: Zimmerberg-Basistunnel II: Nidelbad - Litti
- TP 2: Meilibachtunnel: Murimoos - Meilibach
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
TP 1: Zimmerberg-Basistunnel II: Nidelbad - Litti |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. Januar 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Anbieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und fehlende Unterlagen umgehend bei der ausschreibende Stelle anzufordern. Sollten diesbezüglich keine Vorbehalte gemacht werden, gelten die Unterlagen als vollständig übergeben. |
16. Februar 2018 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
19. März 2018 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (zeno.vanuden@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Betreffend Eingabefrist für den vorbefassten Anbieter siehe Ziffer 4.5 sonstige Angaben (Vorbefassung). Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
22. März 2018 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (zeno.vanuden@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Betreffend Eingabefrist für den vorbefassten Anbieter siehe Ziffer 4.5 sonstige Angaben (Vorbefassung). Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. Juli 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Zu EK1:
Firmenreferenzen
1 Projektreferenz in den SIA-Teilphasen 21 und/oder 31 mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
- Tunnelbau / Geotechnik, mit Baukosten von mind. CHF 100 Mio. exkl. MWST
- Bahntrassenbau, mit Baukosten von mind. CHF 20 Mio. exkl. MWST
- Tragkonstruktion / Kunstbauten, mit Baukosten von mind. CHF 20 Mio. exkl. MWST
- Geologie / Hydrogeologie, mit Baukosten von mind. CHF 100 Mio. exkl. MWST
- Umwelt, mit Baukosten von mind. CHF 100 Mio. exkl. MWST
- Tunnellüftung / Tunnelsicherheit / Brandschutz, mit Baukosten von mind. CHF 100 Mio. exkl. MWST
Anmerkungen:
- Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
- Die (Teil-)Phase, welche durch den Anbieter bearbeitet wurde und als Referenz angegeben wird, muss abgeschlossen sein.
- Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Zu EK2:
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Begehung
Es findet keine Begehung statt.
2. Vorbefassung
Die Firma Helbling Beratung + Bauplanung AG in CH-8048 Zürich, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleitet, ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Firmen, welche beim früheren Projekt Zimmerberg-Basistunnel II der 90er-Jahre Projektierungsleistungen erbracht haben, sind im vorliegenden Verfahren als Anbieter zugelassen. Auf Grund des lange zurückliegenden Bearbeitungszeitpunktes gelten die beteiligten Firmen als nicht vorbefasst. Das Dossier Auflageprojekt Zimmerberg Basistunnel (30.04.1999) liegt dieser Ausschreibung vollumfänglich bei (siehe Teil D).
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweis-mittel sind beizulegen.
Güterstrasse 3
6005 Luzern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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