Ausschreibung 1277561: Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen
Publiziert am: 21. Juli 2022
BERNMOBIL
BERNMOBIL betreibt mehrere Betriebsliegenschaften und führt regelmässig diverse Neu- und Umbauten an ihren Liegenschaften und Strecken durch. Dafür müssen Dienstleistungen im Unterhalts- und Grundreinigung im Abonnement und im Einzelauftrag vergeben werden. Dies umfasst in den folgenden Leistungen für die nächsten Jahre:
− Abonnement Unterhaltsreinigung Gebäude
− Abonnement Unterhaltsreinigung Endhaltestelle
− Verbrauchsmaterial pro Jahr
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Raum Bern, Teile Münsingen und Belp |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
21. Juli 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
7. Oktober 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
31. August 2022 | Frist für Fragen | Die Anbieterin hat Fragen zur Ausschreibung ausschliesslich an die Email-Adresse in Ziffer 1.1 zu stellen |
7. Oktober 2022 | Abgabetermin 16:00 | Angebote sind mit der Bezeichnung ("Aktenzeichen" unter Ziffer 2.2) und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Die Angebote müssen zwingend physisch bei BERNMOBIL gemäss Datum und Uhrzeit eingetroffen sein. |
10. Oktober 2022 | Offertöffnung | Angebote sind mit der Bezeichnung ("Aktenzeichen" unter Ziffer 2.2) und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Die Angebote müssen zwingend physisch bei BERNMOBIL gemäss Datum und Uhrzeit eingetroffen sein. |
1. Februar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Januar 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die Begehung findet am Montag, 15.08.2022 um 09:00Uhr statt. Die Besammlung ist um diese Zeit am Philosophenweg 33. Für die Begehung ist mit 3 Std. zu rechnen. Die Begehung ist Pflicht gemäss Eignungskriterien. Es wird eine Begehungsprotokoll geführt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 11ff Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vollumfänglich zu erfüllen.
Eine Angebotsbereinigung (IVöB Art. 39) ist möglich. Eine solche Bereinigung und eine Anpassung der Angebote nach der
Öffnung sind möglich, wenn dies zur Vergleichbarmachung oder wegen Leistungsänderungen nötig ist. Reine Preisverhandlungen
(«Abgebotsrunden») bleiben aber verboten (IVöB Art. 11).
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss IVöB, Art. 56 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (IVöB, Art. 54 Abs. 1).
Eigerplatz 3
3000 Bern 14
Telefon: 031 321 88 88
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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