Zuschlag 1239791: Publikation über die Abs. der freihändigen Vergabe, Sprachheilschule
Publiziert am: 25. Januar 2022
Direktion für Bildung, Soziales und Sport, Schulamt
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Vergabe Sprachheilschule Bern, Schülertransporte erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesenvom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht werden.
Der Auftrag wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. a ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen der Firma Bären-Taxi AG, Bern freihändig zugeschlagen.
Da im Rahmen der offenen Ausschreibug kein Anbieter die Eignungskriterien erfüllt hat, wird der Auftrag nach Art. 7 Abs. 3 Lit. a ÖBV freihändig vergeben.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.01.2022
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde
beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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