Ausschreibung 1206699: Schülertransporte Heilpädagogische Sonderklassen der Stadt Bern
Publiziert am: 21. Juli 2021
Direktion für Bildung, Soziales und Sport, Schulamt
Schülertransporte für die Heilpädagogischen Sonderklassen der Stadt Bern (HPSK Bern). Die HPSK Bern ist eine Sonderschule mit einem Angebot für Kinder und Jugendliche mit Sonderschulbedarf, welche jedoch in einem offenen Rahmen und gewisser Selbstständigkeit ihren Schulalltag bewältigen können. Die Schule umfasst insgesamt 11 Klassen (1 Beobachtungskindergarten, 1 Unterstufenklasse, 4 Mittelstufenklassen und vier Oberstufenklasse) mit insgesamt 92 Schüler*innen. Der Transport findet vor allem für die Kinder des Zyklus 1 und 2 (KG-6. Klasse) statt. Das Einzugsgebiet der HPSK Bern umfasst i.d.R. die Stadt Bern und die Gemeinden/Regionen Aaretal (bis Münsingen), Köniz, Niederwangen, Oberwangen, Thörishaus, Neuenegg, Sensetal, Wohlen, Hinterkappelen, Zollikofen, Münchenbuchsee.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Stadt Bern und die umliegenden Gemeinden / Regionen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
21. Juli 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. September 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
11. August 2021 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 17.08.2021 auf www.simap.ch. |
6. September 2021 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Schülertransporte Heilpädagogisch Sonderklassen der Stadt Bern / Eingabefrist 06.09.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
10. September 2021 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Schülertransporte Heilpädagogisch Sonderklassen der Stadt Bern / Eingabefrist 06.09.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Angebotspreis: |
25% | Unternehmen und personelle Ressourcen: |
25% | Referenzen/Nachweis: |
10% | Fahrzeugpark: |
10% | Administrative Ressourcen: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
- E-1 Ausgewiesene Taxiunternehmen, die die nötigen Bewilligungen, die fachlichen, personellen, administrativen Ressourcen besitzen und denen ein entsprechend ausgerüsteter Motorfahrzeugpark zur Verfügung steht für die Organisation und Durchführung des Schülertransports
- E-2 Erfahrung im Bereich von Schülertransport und –organisation in ähnlichem Umfeld
- E-3 Das Taxiunternehmen bestätigt mit der Erreichung des Angebotes, dass eine fristgerechte Planung und Organisation des Schülertransports für die ersten Fahrten ab August 2022 möglich ist, sofern der Zuschlag bis spätestens am Ende 2021 erfolgt.
- E-4 Gegenüber sexueller Belästigung und sexueller Ausbeutung verfolgt die Institution eine Null-Toleranz-Politik. Es dürfen keine FahrerInnen mit pädophilen Neigungen/Vorstrafen für den Kindertransport eingesetzt werden. Es ist Sache des Taxiunternehmens seine Mitarbeitenden diesbezüglich auszuwählen und regelmässig zu überprüfen (Sonderprivatauszug).
- E-5 Einhaltung der im Kapitel 4 der Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Anforderungen
- E-6 Nur ein Ansprechpartner pro Organisationsstandort für die geforderten Betriebszeiten und die geforderte Verfügbarkeit und Erreichbarkeit
- E-7 Telefonbedienung ist von morgens 1 Stunde vor Abfahrt bis 1 Stunde nach letztem Transport gewährleistet.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5 = sehr gut erfüllt
4 = gut erfüllt
3 = genügend erfüllt
2 = teilweise ungenügend erfüllt
1 = nicht erfüllt
0 = keine Angaben
Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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