Ausschreibung 1206673: Schülertransporte Heilpädagogische Schule Bern

Publiziert am: 21. Juli 2021

Direktion für Bildung, Soziales und Sport, Schulamt

Schülertransport für die Heilpädagogische Schule der Stadt Bern (HPS Bern). Die HPS Bern, bietet Kindern und Jugendlichen aus der Stadt und den umliegenden Gemeinden eine individuelle und ganzheitliche Bildung und Förderung an. Das Einzugsgebiet der HPS Bern umfasst die Stadt Bern und die umliegenden Gemeinden/Regionen. Rund 80% der Schülerinnen und Schüler kommen aus einem Einzugsgebiet von 15-20 km zum Schulstandort Eigerplatz. In Ausnahmefällen müssen auch weiter entfernte Wohnorte berücksichtigt werden. Je nach Wohnort der Schüler*innen verändert sich die Kilometerzahl von Schuljahr zu Schuljahr.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Stadt Bern und die umliegenden Gemeinden / Regionen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 60130000: Personensonderbeförderung (Straße)
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Juli 2021 Publikationsdatum
21. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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6. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
11. August 2021 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 17.08.2021 auf www.simap.ch.

6. September 2021 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Schülertransporte Heilpädagogische Schule Bern/ Eingabefrist: 06.09.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

10. September 2021 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Schülertransporte Heilpädagogische Schule Bern/ Eingabefrist: 06.09.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Angebotspreis:
25% Unternehmen und personelle Ressourcen:
25% Referenzen/Nachweis:
10% Fahrzeugpark:
10% Administrative Ressourcen:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

- E-1 Ausgewiesene Taxiunternehmen, die die nötigen Bewilligungen, die fachlichen, personellen, administrativen Ressourcen besitzen und denen ein entsprechend ausgerüsteter Motorfahrzeugpark zur Verfügung steht für die Organisation und Durchführung des Schülertransports
- E-2 Erfahrung im Bereich von Schülertransport und –organisation in ähnlichem Umfeld
- E-3 Das Taxiunternehmen bestätigt mit der Erreichung des Angebotes, dass eine fristgerechte Planung und Organisation des Schülertransports für die ersten Fahrten ab August 2022 möglich ist, sofern der Zuschlag bis spätestens am Ende 2021 erfolgt.
- E-4 Gegenüber sexueller Belästigung und sexueller Ausbeutung verfolgt die Institution eine Null-Toleranz-Politik. Es dürfen keine FahrerInnen mit pädophilen Neigungen/Vorstrafen für den Kindertransport eingesetzt werden. Es ist Sache des Taxiunternehmens seine Mitarbeitenden diesbezüglich auszuwählen und regelmässig zu überprüfen (Sonderprivatauszug).
- E-5 Einhaltung der im Kapitel 4 der Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Anforderungen
- E-6 Nur ein Ansprechpartner pro Organisationsstandort für die geforderten Betriebszeiten und die geforderte Verfügbarkeit und Erreichbarkeit
- E-7 Telefonbedienung ist von morgens 1 Stunde vor Abfahrt bis 1 Stunde nach letztem Transport gewährleistet.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5 = sehr gut erfüllt
4 = gut erfüllt
3 = genügend erfüllt
2 = teilweise ungenügend erfüllt
1 = nicht erfüllt
0 = keine Angaben

Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Bildung, Soziales und Sport, Schulamt
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1206673 Schülertransporte Heilpädagogische Schule Bern