Ausschreibung 1225707: 211029 SDL

Publiziert am: 29. Oktober 2021

Flughafen Zürich AG

Im Rahmen des Schallschutzprogramm Flughafen Zürich bietet die Flughafen Zürich AG Hauseigentümern in bestimmten Gebieten ergänzende Massnahmen an. Die entsprechenden Eigentümer erhalten die Möglichkeit, in Schlafräumen Schalldämmlüfter oder wahlweise Fensterschliessmechanismen einbauen zu lassen. Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt die Flughafen Zürich AG den Auftrag für die Lieferung, die Montage sowie die Inbetriebnahme von Schalldämmlüftern.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 39714100: Lüfter
Gruppen:
  • SY: Santitär
Untergruppen:
  • SY-SY: Santitär
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Oktober 2021 Publikationsdatum
29. Oktober 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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22. November 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. November 2021 Frist für Fragen

Gemäss "Lastenheft und Angebot", Abschnitt 3.8.

23. November 2021 Abgabetermin 16:00

Die Angebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift "SDL 2022" einzureichen. Der Eingang am Eingabeort ist massgebend (nicht der Poststempel).

24. November 2021 Offertöffnung

Die Angebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift "SDL 2022" einzureichen. Der Eingang am Eingabeort ist massgebend (nicht der Poststempel).

3. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.

Zürich-Flughafen, 28.10.2021

Flughafen Zürich AG
Lärm & Verfahren


Kontakt

Flughafen Zürich AG
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
E-Mail-Adresse:  
Peter.Hutmacher@zurich-airport.com

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1225707 211029 SDL