Ausschreibung 1225707: 211029 SDL
Publiziert am: 29. Oktober 2021
Flughafen Zürich AG
Im Rahmen des Schallschutzprogramm Flughafen Zürich bietet die Flughafen Zürich AG Hauseigentümern in bestimmten Gebieten ergänzende Massnahmen an. Die entsprechenden Eigentümer erhalten die Möglichkeit, in Schlafräumen Schalldämmlüfter oder wahlweise Fensterschliessmechanismen einbauen zu lassen. Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt die Flughafen Zürich AG den Auftrag für die Lieferung, die Montage sowie die Inbetriebnahme von Schalldämmlüftern.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
29. Oktober 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. November 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. November 2021 | Frist für Fragen | Gemäss "Lastenheft und Angebot", Abschnitt 3.8. |
23. November 2021 | Abgabetermin 16:00 | Die Angebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift "SDL 2022" einzureichen. Der Eingang am Eingabeort ist massgebend (nicht der Poststempel). |
24. November 2021 | Offertöffnung | Die Angebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift "SDL 2022" einzureichen. Der Eingang am Eingabeort ist massgebend (nicht der Poststempel). |
3. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Zürich-Flughafen, 28.10.2021
Flughafen Zürich AG
Lärm & Verfahren
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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