Zuschlag 1260383: Montagefertige und lackierte Fronthaube DTZ

Publiziert am: 4. Mai 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr

Das Angebot erzielte die beste Bewertung bei dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" und stellt insgesamt das vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 34630000: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% 1. QUALITÄT
60% von 50% 1.1 Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss Anforderungskatalog
15% von 50% 1.2 Termineinhaltung und Qualität: QM-Konzept auf das ausgeschriebene Projekt angepasst.
15% von 50% 1.3 Termineinhaltung und Qualität: Phasenplan für die Termin- und Vertragserfüllung.
10% von 50% 1.4 Eco Vadis (Corporate Social Responsibility, CSR)
50% 2. WIRTSCHAFTLICHKEIT
60% von 50% 2.1 Wirtschaftlichkeit Produkt (Total Cost, LCC, Einkaufskosten)
20% von 50% 2.2 Wirtschaftlichkeit Logistik
15% von 50% 2.3 Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge
5% von 50% 2.4 Wirtschaftlichkeit EDI Anbindung

Berücksichtigte Anbieter

Faserplast Composites AG, Rickenbach bei Wil
EUR 2,414,817 , Preis inkl. Optionen und MWSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 15.12.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 131 Tage

Datum des Zuschlags:

25.04.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 252 18 28
E-Mail-Adresse:  
bernhard.meier@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1260383 Montagefertige und lackierte Fronthaube DTZ