Ausschreibung 1221975: 861-BauZuZu Arbeitsplattform
Publiziert am: 8. Oktober 2021
BLS Netz AG
Mit vorliegender Ausschreibung sollen 102 Stk. Arbeitsplattformen beschafft werden. Dabei handelt es sich um rein statische Bauteile als Grundrahmen, die mit Seitenwänden und Geländern als Zurüstteile ergänzt werden können. Das Basisangebot beinhaltet die Neukonstruktion des Grundrahmens, besonders in Hinblick auf die Festigkeitsanforderungen und unter dem Aspekt der Gewichtsoptimierung sowie die Detailkonstruktion in Zusammenarbeit mit der BLS unter Berücksichtigung der gültigen und anwendbaren Normen und die Fertigung der Grundrahmen inklusive der Materialbeschaffung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
8. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. November 2021 | Frist für Fragen | Die gestellten Fragen werden via SIMAP-Forum bis zum 19.11.2021 laufend beantwortet. |
3. Dezember 2021 | Abgabetermin 16:00 | None |
7. Dezember 2021 | Offertöffnung | None |
15. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. Januar 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Angebotspreis |
40% | Techn. Pflichtenheft |
10% | Akzeptanz Vertrag |
Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen
EK 1.1 Bonität: Nachweis der Bonität der Anbieter und beigezo-genen Subunternehmer. Der Anbieter verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Grösse erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können.
EK 1.2 Handels- und Betreibungsregisterauszug: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 1.3 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung: Der Anbieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 10 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.
EK 2.1 Kapazität / Ressourcen: Der Anbieter hat ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die ge-forderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.
EK 2.2 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration: Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2.3 Sprache: Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Angebot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache).
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK 3.1 Referenzen: Anhand von mindestens einer Referenz in der Konstruktion und Herstellung von ISO-Aufbauten für Eisenbahn-Containertragwagen mit speziellen Anforderungen (nicht älter als 5 Jahre nach Projektende) ist aufzuzeigen, dass der Anbieter alle notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt.
EK 3.2 Sicherstellung Gewährleistung: Der Anbieter bestätigt, dass die Betreuung für die Dauer der Gewährleistung sichergestellt ist.
EK 3.3 Ansprechperson: Der Anbieter stellt der BLS einen Single Point of Contact und dessen Stellvertretung zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt zur Verfügung steht.
ZPV 1.1 Gemäss Projekt zu spezifizieren / aufzuführen und mit dem AK_techn. Arbeitsplattform (Dokument 1.2) abzustimmen.
Die Nichterfüllung einer Muss-Anforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS AG akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertagsbedingungen der BLS AG
Es findet keine Begehung vor Ort statt
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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