Ausschreibung 1214931: 901 ETCS
Publiziert am: 14. September 2021
BLS AG
Vier Fahrzeuge der Serie Tm 235 201-214 und vier der Serie Am 843 501-504 wurden ab Werk mit einer ETCS-Ausrüstung BL2 SRS 2.2.2+ aus dem Hause Siemens ausgerüstet. Aufgrund sich abzeichnender Obsoleszenz bei Komponenten der bestehenden ETCS-Ausrüstung BL2 SRS 2.2.2+ sind die acht bestehenden Systeme (Tm 235, Am 843) durch eine Ausrüstung ETCS BL3 zu ersetzen. Gleichzeitig sind die zehn weiteren Fahrzeuge (Tm 235) mit ETCS BL3 auszurüsten. Die Bestellerin überträgt der Lieferantin die Konzeption, die Entwicklung, die Lieferung und den Einbau des ETCS BL3 in die 14 Fahrzeuge des Typs Tm 235 und 4 Fahrzeuge des Typs Am 843 nach Massgabe der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen. Der Einbau des ETCS BL3 erfolgt bei allen Fahrzeugen in der vollumfänglichen Verantwortung der Lieferantin. Nach erfolgtem Einbau trägt die Lieferantin gemäss Leistungs- und Lieferverzeichnis zur Betriebsfähigkeit des Systems bei.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. September 2021 | Publikationsdatum | |
14. September 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. November 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
26. Oktober 2021 | Frist für Fragen | Fragen werden ausschliesslich über das elektronische Forum von SIMAP beantwortet (Einreichungsfrist gemäss Publikation). Fragen, welche nach der Einreichungsfrist eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet. |
19. November 2021 | Abgabetermin 00:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein), ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nichtfristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung. |
22. November 2021 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein), ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nichtfristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen, Details gemäss Dokument 1.1 Allgemeine Bestimmungen
EK 1.1 Handels- und Betreibungsregisterauszug
Die Lieferantin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 1.2 Finanzielle Leistungsfähigkeit Subunternehmen
Die Subunternehmen, welche zur Vertragserfüllung hinzugezogen werden, verfügen über eine genügende finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 1.3 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Die Lieferantin verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.
EK 2.1 CH-Vertretung
Die Betreuung während der Gewährleistungsfrist hat durch eine in der Schweiz stationierte Vertretung zu erfolgen.
EK 2.2 Ansprechperson (SPOC)
Die Lieferantin verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zu-ständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 2.3 Kapazität / Ressourcen
Die Lieferantin verfügt über ausreichende Ressourcen und personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderte Leistung im vorgegebenen Lieferzeitraum gemäss Dokument 3.2 zu erbringen (inklusive Subunternehmer und Zulieferanten). Die BLS sichert die Ressourcen ihrerseits für den Einbau zu. Die Einbau-Aufwände der BLS müssen bei der Angebotseingabe durch die Lieferantin aufgezeigt werden.
EK 2.4 Schlüsselpersonen
Die Lieferantin benennt die in ihrer Projektorganisation für die Phase nach einer Auftragsvergabe (ab Vertragsunterzeichnung bis zur Vertragserfüllung) vorgesehenen Schlüsselpersonen.
Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer (inkl. Angebot, Korrespondenz, Vertrag, Projektausführung) Deutsch. Die Schlüsselpersonen sind in der Lage in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) zu kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern.
In Dokument 1.6 ist pro Rolle eine zuständige, qualifizierte Schlüsselpersonen sowie deren Stellvertretung zu benennen.
- Projektleiter / Ansprechperson Ausführungsprojekt
- Teilprojektleiter Kommerz
- Teilprojektleiter Technik (Fahrzeugtechnik, RAMS/LCC, Betrieb, Zulassung etc.)
Mindestqualifikationsanforderung für den Teilprojektleiter Technik: 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich ETCS
- Verantwortlicher für Produktion und Beschaffung
- Verantwortlicher für Risiko-, Sicherheits- und Qualitätsmanagement,
- Verantwortlicher für das Projekt-Controlling
- Delegierter bzw. Beauftragter der Geschäftsleitung für Gesamtverantwortung in der Ausführungsphase
Die Rollen dürfen in Personalunion abgedeckt werden, d.h. eine Person darf in mehreren Rollen eingesetzt werden.
EK 2.5 Projektorganisation
Die Lieferantin zeigt ihre vorgesehene Projektorganisation für die Phase nach einer Auftragsvergabe, d.h. nach der Vertragsunterzeichnung bis zur Vertragserfüllung auf. Dazu hat sie detailliert anzugeben:
- Einbindung der eingesetzte Schlüsselpersonen (gemäss EK 2.4) in die Projektorganisation
- Schnittstellen zur Bestellerin
- Standorte, Organisationen und Unterlieferanten, die in Schlüsseltätigkeiten der gesamten Wertschöpfungskette des Projektes involviert sind
EK 2.6 Ersatz von Schlüsselpersonen
Die Lieferantin ist bereit, die in EK 2.4 benannten Schlüsselpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Lieferantin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bestellerin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Leistungs- und Lieferverzeichnis sowie An-hängen festgestellt, hat die Lieferantin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bestellerin, ob die Lieferantin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 30 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Lieferantin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Lieferantin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 2.7 Termin- und Lieferplanung
Basierend auf der von der Bestellerin erstellte Termin- und Lieferplanung in Dokument 3.2 erstellt die Lieferantin ihre Planung, woraus alle notwendigen Teilphasen und Meilensteine ersichtlich sind. Die Vorgaben zu den Fahrzeugverfügbarkeiten (Slots) gemäss Terminplanung der Bestellerin sind soweit möglich einzuhalten. Eine Integration, während der im Terminplan deklarierten Bausaison kann nicht garantiert werden. Für die Leistungserbringung ist die Rollierende- und Kurzfristplanung der Fahrzeuge massgebend.
EK 2.8 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 3.1 Referenz Lieferung und Einbau ETCS
Anhand von einer Referenz ist aufzuzeigen, dass die Lieferantin alle notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Vertragserfüllung mitbringt.
Als vergleichbar gilt die Referenz, wen folgende Leistungen erbracht wurden:
- Lieferung und Einbau eines ETCS BL2 oder höher nach den Vorgaben der CH-Gesetzgebungen
EK 4.1 Audits durch die Bestellerin
Die Lieferantin willigt ein, angemeldete und unangemeldete Audits und/oder Fortschritts- und Qualitätskontrollen während der Vertragslaufzeit zuzulassen und kooperativ zu unterstützen. Die Audits und /oder Fortschritts- und Qualitätskontrollen werden durch die Bestellerin oder einen durch sie beauftragen Dritten durchgeführt. Zu diesem Zweck wird, nach Absprache mit der Lieferantin, freien Zugang zu den Räumlichkeiten der Lieferantin oder seinen Subunternehmern, mit welchen vertragliche Leistungen erbracht werden, gewährt. Die Ausübung des Kontroll- und Auditrechts sowie die Befolgung der Vorgaben zum Qualitätsmanagement befreien die Lieferantin nicht von ihrer Haftung aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
EK 4.2 Interne- und Subunternehmerauditierungspflicht
Die Lieferantin führt unternehmensinterne Audits und Audits bei ihren Sublieferanten nach QM-Standards durch, um die kontinuierliche Verbesserung, die Kontrolle der Sublieferanten und die Qualität im Rahmen der Vertragserfüllung zu sichern. Die Ergebnisse der Audits sind in einem Auditbericht festzuhalten. Die Lieferantin gewährt der Bestellerin auf Verlangen Einsicht in die Auditberichte.
EK 4.3 Einbau durch die BLS Werkstätten
Die Lieferantin ist verpflichtet die BLS AG mit den Einbauarbeiten zu beauftragen und diese an einem durch die BLS AG vorgegebenen Standort vorzunehmen.
Die Regiepreise für die Leistungserbringung sind im Preisblatt enthalten und für alle Anbieter gleich.
EK 4.4 Ersatzteilbezug
Die Lieferantin räumt der Bestellerin das Recht ein, Ersatzteile direkt beim Unterlieferanten zu bestellen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
Es finden Fahrzeugbegehungen in Frutigen statt. Die Teilnahme an der Begehung ist für mindestens eine der am Angebot beteiligten Firmen obligatorisch (Mitglieder der Bietergemeinschaft oder Subunternehmer). Für weitere Informationen zur Begehung und für die Anmeldung ist das Dokument «4.2 Formular Anmeldung Fahrzeugbegehung» massgebend.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatzgegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Genfergasse 11
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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