Abbruch 1213991: Anzeigesysteme Astoro
Publiziert am: 24. August 2021
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Im Rahmen der Modernisierung der Astoro-Flotte wird die neue APFZ 2.0 Architektur auf dem Astoro umgesetzt und eingebaut.
Das APFZ 2.0 System beinhaltet unter anderem die automatische visuelle Darstellung von Kundeninformation auf den Innenanzeigen im Fahrgastraum und auf den Aussenanzeigen.
Die technischen Vorgaben zu den Innen- wie auch Aussenanzeigen sind den Präqualifikationsunterlagen zu entnehmen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
In Anwendung von Art. 43 Abs. 1 lit. a des BöB muss die Auftraggeberin aus zureichenden Gründen von der vorliegenden Vergabe absehen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Telefon: +41 79 213 56 66
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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